Im März 2023 sind in Deutschland nach einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) rund 94 000 Menschen gestorben. Diese Zahl liegt 8 % oder etwa 7 000 Fälle über dem mittleren Wert (Median) der Jahre 2019 bis 2022 für diesen Monat. Im Februar 2023 hatten die Sterbefallzahlen noch im Bereich des Vergleichswerts der vier Vorjahre gelegen (+1 %) gelegen. Zeitgleich mit den erhöhten Sterbefallzahlen gab es im März eine hohe Zahl an Atemwegserkrankungen in Deutschland. Laut Influenza-Wochenbericht des Robert Koch-Instituts (RKI) sind die Kriterien für eine Grippewelle seit Ende Februar erneut erfüllt.
COVID-19-Todesfallzahlen seit Mitte Januar in etwa konstant
Ein Vergleich der gesamten Sterbefälle mit der Zahl der beim RKI gemeldeten COVID-19-Todesfälle nach Sterbedatum ist derzeit bis einschließlich der 12. Kalenderwoche 2023 (20. bis 26. März) möglich. Beim RKI wurden bislang 418 COVID-19-Todesfälle mit Sterbedatum in dieser Woche gemeldet. Die Zahlen liegen bereits seit Mitte Januar in etwa auf diesem Niveau. Im Unterschied zur Entwicklung der gesamten Sterbefallzahlen ist bei den COVID-19-Todesfällen im März somit keine deutliche Welle zu erkennen.
Sterbefallzahlen im März in den meisten europäischen Ländern unauffällig
Das EuroMOMO-Netzwerk zur Beobachtung von Sterblichkeitsentwicklungen ordnet Befunde zur Übersterblichkeit auf Basis einer eigenen Hochrechnung unvollständiger Meldungen und eines eigenen Übersterblichkeitskonzepts europaweit vergleichend ein.
Für Deutschland und die Niederlande wurde die Entwicklung im März dort für mehrere Wochen als moderate Übersterblichkeit („moderate excess“) eingeordnet. Im übrigen Kontinent gab es keine („no excess“) oder maximal geringe Abweichungen von den erwartbaren Entwicklungen („low excess“).
Methodische Hinweise zu den Sterbefallzahlen für Deutschland:
Grundlage der Sonderauswertung für die Jahre 2022 und 2023 sind erste vorläufige Daten (Rohdaten). Dabei handelt es sich zunächst um eine reine Fallzahlauszählung der eingegangenen Sterbefallmeldungen aus den Standesämtern ohne die übliche Plausibilisierung und Vollständigkeitskontrolle der Daten. Durch gesetzliche Regelungen zur Meldung von Sterbefällen beim Standesamt und Unterschiede im Meldeverhalten der Standesämter an die amtliche Statistik sind diese Daten noch unvollständig.
Aufgrund der hohen Relevanz aktueller Sterbefallzahlen in der Corona-Pandemie hat das Statistische Bundesamt ein Schätzmodell zur Hochrechnung der unvollständigen Daten entwickelt. Damit lassen sich bundesweite Sterbefallzahlen bereits nach etwa einer Woche bereitstellen. Dabei werden die Sterbefallzahlen der letzten neun dargestellten Wochen auf Basis der bislang eingegangenen Meldungen aus den Standesämtern hochgerechnet. Die Zahlen können deshalb zu einem späteren Zeitpunkt geringfügig höher oder niedriger sein. Die Schätzung basiert auf in der Vergangenheit beobachteten Mustern im Meldeverzug, die sich regional zum Teil deutlich unterscheiden. Miteinander vergleichbare Ergebnisse für die Bundesländer liegen deshalb erst nach etwa vier Wochen vor. Die Sonderauswertung wird wöchentlich auf der Themenseite „Sterbefälle und Lebenserwartung“ aktualisiert. Neue Ergebnisse sind jeden Dienstag verfügbar.
Anhand der vorläufigen Sterbefallzahlen lassen sich Phasen der Übersterblichkeit im Laufe eines Jahres identifizieren. So werden direkte und indirekte Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und die Auswirkungen weiterer Faktoren auf die Sterbefallzahlen zeitnah sichtbar. Hierfür wird ein Vergleich zu einem mittleren Wert (Median) mehrerer Vorjahre herangezogen, um das unterschiedliche Ausmaß von saisonal wiederkehrenden Effekten (z. B. durch Grippe- oder Hitzewellen) zu berücksichtigen. Bei der Berechnung des Medianwerts bleiben die niedrigste und die höchste Sterbefallzahl aus den vier Vorjahren unberücksichtigt. Dieser Vergleichswert hat somit gegenüber dem arithmetischen Mittel den Vorteil, weniger anfällig gegenüber Sonderentwicklungen und Ausreißern zu sein. Der Effekt der steigenden Lebenserwartung und des steigenden Anteils älterer Menschen auf die zu erwartende Zahl an Sterbefällen kann in diesen unterjährigen Vergleich mit dem Median nicht einberechnet werden.
Ab März 2020 lässt sich die Entwicklung der Sterbefallzahlen nur vor dem Hintergrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie interpretieren. Neben der Vermeidung von COVID-19-Todesfällen können die Maßnahmen und Verhaltensänderungen auch dafür gesorgt haben, dass zeitweise weniger Sterbefälle durch andere Infektionskrankheiten wie beispielsweise die Grippe verursacht wurden. Rückgänge oder Anstiege bei anderen Todesursachen können ebenfalls einen Effekt auf die gesamten Sterbefallzahlen haben. Über die Häufigkeit einzelner Todesursachen können die Sterbefallzahlen jedoch keine Auskunft geben. Entsprechende Informationen wurden für die Jahre 2020 und 2021 in separaten Pressemitteilungen veröffentlicht.
Für die abschließende Einordnung der Sterblichkeitsentwicklung werden die Sterbefälle noch ins tatsächliche Verhältnis zur Bevölkerung gesetzt, um beispielsweise auch den Alterungsprozess der Bevölkerung einzubeziehen. Die dafür erforderlichen endgültigen Ergebnisse inklusive aller Nachmeldungen liegen turnusgemäß zur Mitte des jeweiligen Folgejahres vor. Informationen zu derartigen Ergebnissen für die ersten beiden Jahre der Pandemie bietet die Pressemitteilung Nr. 313 vom 26. Juli 2022.
Die vorläufigen Sterbefallzahlen beziehen sich auf den Sterbetag, nicht auf das Meldedatum. Da die gemeldeten COVID-19-Todesfälle vom RKI nach Sterbedatum derzeit bis zur 12. Kalenderwoche 2023 veröffentlicht werden, ist ein zeitlicher Vergleich mit den vorläufigen Gesamtsterbefallzahlen aktuell bis zu dieser Woche möglich. Fälle, für die keine oder unplausible Angaben zum Sterbedatum übermittelt wurden, sind nicht enthalten. Diese Ergebnisse sind noch nicht für den Meldeverzug korrigiert und werden sich voraussichtlich durch Nachmeldungen noch weiter erhöhen. Weitere Hintergrundinformationen zu diesen Daten gibt es im Internetangebot des RKI.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 18. April 2023