Die Europäische Zentralbank (EZB) hat gegen die Goldman Sachs Bank Europe SE eine
Verwaltungsgeldbuße von 6,63 Mio. € verhängt. Grund hierfür war die Meldung von falsch
berechneten risikogewichteten Aktiva für das Kreditrisiko.

Die Bank hatte in den Jahren 2019, 2020 und 2021 über einen Zeitraum von acht
aufeinanderfolgenden Quartalen risikogewichtete Aktiva für das Kreditrisiko gemeldet, die zu niedrig
angesetzt waren. Der fehlerhafte Ausweis ist darauf zurückzuführen, dass Risikopositionen gegenüber
Unternehmen falsch eingestuft und mit einem geringeren Risikogewicht belegt wurden als in den
einschlägigen Vorschriften gefordert. Aufgrund mangelhafter interner Kontrollmechanismen erkannte
die Goldman Sachs Bank Europe SE diesen Fehler nicht rechtzeitig. Die falsch berechneten Zahlen
wurden an die EZB gemeldet, der es somit nicht möglich war, sich ein umfassendes Bild vom
Risikoprofil der Bank zu machen.

Die risikogewichteten Aktiva sind ein Maß für das Risiko, das die Banken in ihren Büchern halten. Sie
dienen den Banken als Grundlage für die Berechnung ihres Kapitalbedarfs. Da die risikogewichteten
Aktiva zu niedrig angesetzt wurden, hat die Goldman Sachs Bank Europe SE ihren Kapitalbedarf nicht
richtig berechnet und meldete zu hohe Kapitalquoten. Die Kapitalquoten sind wiederum ein wichtiger
Indikator für die Kapitalstärke einer Bank und ihre Fähigkeit, Verluste zu absorbieren.
Die Höhe der Geldbuße wird von der EZB auf Grundlage ihres Leitfadens „Guide to the method of
setting administrative pecuniary penalties“ festgelegt. Die Schwere des Verstoßes wird in fünf
Kategorien unterteilt: minderschwer („minor“), mittelschwer („moderately severe“), schwer („severe“),
sehr schwer („very severe“) und äußerst schwer („extremely severe“). Im vorliegenden Fall stufte die
EZB den Verstoß als schwer ein. Weitere Informationen zu den aufsichtlichen Sanktionen der EZB
finden sich auf der Website der EZB-Bankenaufsicht.

Quelle: EZB, Pressemitteilung vom 16. Mai 2023

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