Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich morgen mit der Frage, ob der restliche Solidaritätszuschlag noch rechtmäßig ist. Für die deutsche Wirtschaft wäre seine Abschaffung ein Segen, zeigen neue Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).
Nach mehr als 30 Jahren ist der Solidaritätszuschlag noch immer nicht abgeschafft. Zuletzt zahlten rund sechs Millionen Menschen die Abgabe, hinzu kommen noch schätzungsweise 600.000 Kapitalgesellschaften. Für den Bund ist der Soli seit Jahren eine willkommene Einnahmequelle, mit der die Regierung bis mindestens 2028 fest rechnet. Nach IW-Berechnungen beläuft sich die Summe der Einnahmen zwischen den Jahren 2020 und 2028 auf rund 122 Milliarden Euro.
Unternehmen stemmen mehr als die Hälfte der Abgabe
Die aktuelle Wirtschaftslage ist Grund genug, diese Praxis zu hinterfragen. Die Konjunktur schwächelt, die Wirtschaft stagniert, in vielen Branchen drohen Nullrunden oder sogar Entlassungen. Würde der Soli wegfallen, hätten die Unternehmen immerhin ein bisschen mehr Luft zum Atmen: Sie würden im Zeitraum von 2020 bis 2028 knapp 65 Milliarden Euro einsparen.
Abschaffung würde Wirtschaft entlasten
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. November nun darüber, ob der Soli auch nach dem Auslaufen des Solidarpakts im Jahr 2019 noch verfassungswidrig ist. Sollte das Gericht entscheiden, dass dies der Fall ist, dann muss der Bund die Einnahmen aus den Jahren 2020 bis 2024 zurückzahlen. Die vom Bund bis 2028 erwarteten Einnahmen würden zudem ausbleiben. Damit würde die rückwirkende Abschaffung des Solidaritätszuschlags eine weitere Lücke im Bundeshaushalt verursachen. Trotzdem: „Der Soli muss wegfallen, der Schritt ist überfällig“, sagt IW-Ökonom Tobias Hentze. Auch unabhängig vom Gericht sollte der Soli abgeschafft werden: „Vom Soli abzulassen, würde die Unternehmen endlich etwas entlasten und ihnen dringend benötigten Spielraum für neue Investitionen geben.“
(c) IW, 11.11.2024