
Mit dem heutigen Stichtag greift die letzte Stufe der Elterngeld-Kürzungen. Von dem Schritt sind 110.000 Paare betroffen, zeigt eine Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Und nicht nur das: Auch die Kaufkraft des Elterngelds sinkt seit Jahren.
Seit heute gilt: Paare mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 175.000 Euro haben keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. Davon sind zehntausende Familien betroffen, zeigen IW-Berechnungen auf Basis des sozio-oekonomischen Panels: Insgesamt 110.000 Paare unter 50 Jahren haben jetzt keinen Anspruch mehr auf Elterngeld, die Hälfte von ihnen hat noch kein Kind. Bereits zum Jahreswechsel 2024 war die Grenze von 300.000 auf 200.000 Euro abgesenkt worden. Schon damals fielen 310.000 Paare aus dem Elterngeld.
Elterngeld verliert seit Jahren an Kaufkraft
Die Zahl dürfte in den kommenden Jahren sogar noch steigen. Denn die Grenzen sind nominal festgelegt: Steigen die Gehälter, fallen zehntausend weitere Paare aus der Förderung. Auch sonst ist das Elterngeld nicht an die Inflation angepasst: Seit der Einführung im Jahr 2007 ist die Höhe der Leistung nie gestiegen. IW-Berechnungen zeigen: Berücksichtigt man die Veränderung bei der Kaufkraft, hätte die Leistung im Jahr 2023 bei 2.480 Euro liegen müssen – knapp 38 Prozent höher als tatsächlich.
Mittelschicht von Folgen betroffen
„Die Politik verliert mehr und mehr aus den Augen, wofür sie das Elterngeld einmal eingeführt hat“, sagt IW-Ökonom Wido Geis-Thöne. Es soll einen Schonraum für die Familie in der ersten Lebensphase des Kindes schaffen und einen frühen Wiedereinstieg in den Beruf erleichtern. Dies erreiche es durch Inflation und Kürzungen auch bereits für Paare der oberen Mitte immer weniger. „Insbesondere für die Väter mit ihrem meist höheren Einkommen gehen damit Attraktivität und Anreize für eine partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit verloren“, so Geis-Thöne.
IW, 01.04.2025