Mit einer geeigneten Reform der Grundsicherung kann sich Arbeit für Bezieher von Bürgergeld mehr lohnen. Das ist das Ergebnis einer Analyse verschiedener Optionen für eine Reform von Bürgergeld, Wohngeld und Kindergrundsicherung des ifo Instituts im Auftrag des BMWK. „Eine Integration des Wohngeldes in das Bürgergeld und eine gleichzeitige Reform der Erwerbstätigenfreibeträge könnten mehr Arbeitsanreize schaffen und das System effizienter machen“, sagt Andreas Peichl, Leiter des ifo Zentrums für Makroökonomik und Befragungen. Das Arbeitsangebot könnte gegenüber der aktuellen Situation um etwa 144.000 Vollzeitäquivalente zunehmen.
„Zudem würde das Budget leicht entlastet und es käme zu einer geringen Zunahme der Haushalte mit Transferbezug“, sagt ifo Forscher Maximilian Blömer. Etwa 1,6 Millionen Haushalte mehr würden Bürgergeld bekommen, aber 1,8 Millionen weniger Wohngeld. Das bisherige Wohngeld würde bei der Reform komplett in die Kosten der Unterkunft (KdU) des Bürgergeldes integriert. Gleichzeitig soll das Bürgergeld großzügiger gestaltet werden. Dafür könnten die Anrechnungsbeträge für Erwerbseinkommen im Bürgergeld auf 65 Prozent gesenkt werden.
Ein zweiter Vorschlag zielt auf die Nachteile ab, die entstehen, wenn Wohngeld und Kindergrundsicherung gleichzeitig sinken. „Um Haushalte mit Kindern besserzustellen, gibt es verschiedene Möglichkeiten“, sagt Blömer. Dazu kann entweder die Anrechnung des Elterneinkommens beim Kinderzusatzbetrag gesenkt werden oder die Formel zur Berechnung des Wohngeldanspruchs angepasst werden. Die erste Option kann das Arbeitsangebot um 25.000 Vollzeitäquivalente erhöhen – mit nur wenig zusätzlicher Belastung für das Staatsbudget.
Die Studie untersucht die Wechselwirkungen zwischen Bürgergeld, geplanter Kindergrundsicherung und Wohngeld. Ziel ist es, Reformoptionen zur Verbesserung der Arbeitsanreize im Bereich der Grundsicherung zu evaluieren. Mit dem ifo Mikrosimulationsmodell auf Basis repräsentativer Mikrodaten werden Arbeitsangebot und Transfernutzung der betroffenen Haushalte abgebildet.
(c) ifo-Institut, 08.08.2024