Die Inflationsaussichten sind weiterhin zu hoch, und dies über einen zu langen Zeitraum. In Anbetracht des anhaltend hohen Inflationsdrucks, hat der EZB-Rat heute beschlossen, die drei Leitzinssätze der EZB um jeweils 25 Basispunkte anzuheben. Insgesamt stützen die aktuellen Daten weitgehend die Einschätzung der mittelfristigen Inflationsaussichten, zu welcher der EZB-Rat auf seiner vorherigen Sitzung gekommen war. Die Gesamtinflation ist in den letzten Monaten zurückgegangen, der zugrunde liegende Preisdruck ist jedoch nach wie vor hoch. Zugleich wirken die bisherigen Zinserhöhungen stark auf die Finanzierungs- und die monetären Bedingungen im Euroraum durch. Es ist jedoch weiterhin unsicher, wie stark die Transmission auf die Realwirtschaft ausfallen und mit welcher Verzögerung sie eintreten wird.
Die zukünftigen Beschlüsse des EZB-Rats werden dafür sorgen, dass die Leitzinsen auf ein
ausreichend restriktives Niveau gebracht werden, um eine zeitnahe Rückkehr der Inflation zum
mittelfristigen 2 %-Ziel zu erreichen. Dieses Niveau wird so lange aufrechterhalten wie erforderlich. Bei
der Festlegung der angemessenen Höhe und Dauer des restriktiven Niveaus wird der EZB-Rat auch
künftig einen datengestützten Ansatz verfolgen. Die Leitzinsbeschlüsse des EZB-Rats werden
weiterhin vor allem auf seiner Einschätzung der Inflationsaussichten vor dem Hintergrund aktueller
Wirtschafts- und Finanzdaten, der Entwicklung der zugrunde liegenden Inflation sowie der Stärke der
geldpolitischen Transmission basieren.
Die EZB-Leitzinsen bleiben das wichtigste Instrument des EZB-Rats bei der Festlegung des
geldpolitischen Kurses. Parallel dazu wird der EZB-Rat die Bestände aus dem Programm zum Ankauf
von Vermögenswerten (Asset Purchase Programme – APP) weiter in einem maßvollen und
vorhersehbaren Tempo verringern. Im Einklang mit diesen Grundsätzen geht der EZB-Rat davon aus,
dass die Tilgungsbeträge aus dem APP ab Juli 2023 nicht wieder angelegt werden.
EZB-Leitzinsen
Der EZB-Rat hat beschlossen, die drei Leitzinssätze der EZB um jeweils 25 Basispunkte anzuheben.
Dementsprechend werden der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für
die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität mit Wirkung zum 10. Mai 2023 auf 3,75 %,
4,00 % bzw. 3,25 % erhöht.
Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) und Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP)
Die APP-Bestände verringern sich in einem maßvollen und vorhersehbaren Tempo, da das
Eurosystem die Tilgungsbeträge von Wertpapieren bei Fälligkeit nicht vollumfänglich wieder anlegt.
Bis Ende Juni 2023 werden die Bestände monatlich im Durchschnitt um 15 Mrd. € reduziert. Der EZBRat geht davon aus, dass die Tilgungsbeträge aus dem APP ab Juli 2023 nicht wieder angelegt
werden.
Was das Pandemie-Notfallankaufprogramm (Pandemic Emergency Purchase Programme – PEPP) angeht, beabsichtigt der EZB-Rat, die Tilgungsbeträge der im Rahmen des Programms erworbenen
Wertpapiere mindestens bis Ende 2024 weiterhin bei Fälligkeit wieder anzulegen. Das zukünftige
Auslaufen des PEPP-Portfolios wird in jedem Fall so gesteuert, dass eine Beeinträchtigung des
angemessenen geldpolitischen Kurses vermieden wird.
Der EZB-Rat wird bei der Wiederanlage der Tilgungsbeträge fällig werdender Wertpapiere im Portfolio
des PEPP weiterhin flexibel agieren, um pandemiebedingten Risiken für den geldpolitischen
Transmissionsmechanismus entgegenzuwirken.
Refinanzierungsgeschäfte
Vor dem Hintergrund von Rückzahlungen der Banken im Rahmen der gezielten längerfristigen
Refinanzierungsgeschäfte wird der EZB-Rat in regelmäßigen Abständen bewerten, wie gezielte
Kreditgeschäfte zu seinem geldpolitischen Kurs beitragen.
Der EZB-Rat ist bereit, alle seine Instrumente im Rahmen seines Mandats anzupassen, um
sicherzustellen, dass die Inflation mittelfristig zu seinem Zielwert von 2 % zurückkehrt, und um die reibungslose Funktionsfähigkeit der geldpolitischen Transmission aufrechtzuerhalten. Die EZB verfügt
über alle geldpolitischen Instrumente, um das Finanzsystem des Euroraums erforderlichenfalls mit
Liquiditätshilfen zu unterstützen. Darüber hinaus steht das Instrument zur Absicherung der
Transmission (Transmission Protection Instrument) zur Verfügung, um ungerechtfertigten,
ungeordneten Marktdynamiken entgegenzuwirken, die eine ernsthafte Bedrohung für die
Transmission der Geldpolitik im Euroraum darstellen. Dies ermöglicht dem EZB-Rat eine effektivere
Erfüllung seines Preisstabilitätsmandats.
Quelle: Europäische Zentralbank, Pressemitteilung vom 4. Mai 2023