Nachdem das Bundeskartellamt RTL und Paramount mitgeteilt hat, dass es beabsichtige, den geplanten Zusammenschluss von Super RTL und Nickelodeon zu untersagen, wurde die entsprechende Anmeldung zurückgenommen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Das von RTL und Paramount geplante Zusammenschlussvorhaben hätte den Bereich der Bewegtbildwerbung für die Zielgruppe Kinder von drei bis 13 Jahren betroffen. Dieser Werbemarkt weist nach den Ermittlungen so deutliche Besonderheiten auf, dass er von sonstiger Werbung abzugrenzen war. Es gibt nur eine sehr begrenzte Zahl von Unternehmen, die speziell auf Kinder ausgerichtete Werbeflächen anbieten, allen voran RTL mit seinem einschlägigen TV-Programm. Im öffentlich-rechtlichen KiKA gibt es keine Werbung. Zwar sehen wir gerade auch bei den Kindern eine starke Abwanderung aus dem linearen Fernsehen. Streaming-Angebote, etwa von Netflix oder Amazon, spielen auf dem Kinder-Werbemarkt derzeit aber keine Rolle. Gleiches gilt für die ohnehin deutlich anders gelagerten und ausgestalteten Social-Media-Angebote wie TikTok oder Snapchat, die sich schon aufgrund ihrer Altersgrenzen nicht an Kinder richten und deshalb auch keine speziell auf Kinder ausgerichteten Werbeflächen anbieten.“
RTL gehört zum Bertelsmann-Konzern und ist im Kinderbereich unter den Marken Super RTL bzw. TOGGO (plus) aktiv, unter denen es verschiedene Kinderangebote insbesondere im linearen Fernsehen aber auch auf RTL+ bereithält.
Paramount ist im Kinderbereich in Deutschland „klassisch“ mit dem TV-Programm Nickelodeon und zunehmend auch online mit seinem Angebot Paramount+ und Kinderkanälen auf seiner FAST-Channel-Plattform Pluto TV aktiv.
Für die fusionskontrollrechtliche Prüfung des Bundeskartellamts war in erster Linie der Bereich der Werbung auf diesen Angeboten von Bedeutung. Die Ermittlungen bei praktisch allen wesentlichen Werbetreibenden im Kinderbereich und den (potentiellen) Wettbewerbern nicht nur im TV-Bereich sondern auch im Online-Bereich haben deutlich gemacht, dass es eine spezielle Nachfrage von Werbetreibenden nach Bewegtbildwerbeflächen gibt, auf denen Kinder im Alter von drei bis 13 Jahren zielgerichtet und sicher erreicht werden können. Über die einschlägigen Angebote von RTL und Paramount hinaus ist hier im Fernsehen insbesondere noch Disney, im Online-Bereich insbesondere noch Alphabet/Google mit seinem Angebot YouTube Kids aktiv. Super RTL ist mit großem Abstand der führende Anbieter, gefolgt von Disney wiederum mit klarem Abstand vor Nickelodeon. Selbst wenn man YouTube Kids aufgrund der sich ändernden Sehgewohnheiten in die Betrachtung miteinbezieht, bleibt Super RTL das klar dominierende Angebot, das durch Hinzunahme von Nickelodeon noch deutlich hinzugewinnen würde.
Angesichts der auch medienrechtlichen Dimension des Vorhabens von RTL und Paramount hat das Bundeskartellamt wie für solche Fälle vorgesehen auch die Einschätzung der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) eingeholt. Die KEK hat hinsichtlich des betroffenen Bereichs ähnliche Überlegungen angestellt wie das Bundeskartellamt und ebenfalls eine starke Position von RTL im Kinderbereich identifiziert. Da die KEK maßgeblich den Zuschauerbereich betrachtet und es dort mit Angeboten wie dem KiKA weitere (starke) Alternativen für Kinder gibt, hat sie unter Vielfaltsgesichtspunkten aber keine zusätzlichen Einwände gegen das Vorhaben erhoben.
Zuletzt hatte sich das Bundeskartellamt im Jahr 2021 mit dem Kinderfernsehbereich befasst. Damals hatte es keine Einwände dagegen erhoben, dass RTL das bis dahin als Gemeinschaftsunternehmen mit Disney betriebene Super RTL vollständig übernimmt (siehe Pressemitteilung vom 11. Juni 2021 und Fallbericht vom 7. März 2022). Dadurch war Super RTL zwar ganz an RTL gefallen, zugleich Disney als Wettbewerber aber wieder freier geworden.
(c) Bundeskartellamt, 17.09.2024