Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Sundwiger Messingwerk GmbH, Hemer, durch die KME SE, Osnabrück, nach intensiven Ermittlungen im Hauptprüfverfahren freigegeben.
Beide Unternehmen sind Hersteller von Halbzeugen aus Kupfer und Kupferlegierungen. KME bietet eine breite Palette an Blechen, Draht, Stangen und Rohren aus Kupfer, Messing und Bronze an. Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der Sundwiger Messingwerk ist die Herstellung von Bronzeband und Hochleistungslegierungen (High-Performance-Alloys, „HPAs“), wie sie beispielsweise in Elektrokomponenten und Steckverbindungen eingesetzt werden.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Das Ergebnis unserer Ermittlungen legt nahe, dass KME bereits ohne den Erwerb der Sundwiger Messingwerk über erhebliche Verhaltensspielräume gegenüber seinen Abnehmern verfügt. Eine signifikante Absicherung dieses bestehenden Verhaltensspielraums durch den Zusammenschluss konnte zwar nicht mit der für eine Untersagung nötigen Sicherheit prognostiziert werden. Wir werden jedoch das weitere Marktgeschehen weiter sehr aufmerksam verfolgen.
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Das Bundeskartellamt hat Marktermittlungen bei Wettbewerbern sowie bei Kunden von KME und Sundwiger Messingwerk im In- und Ausland durchgeführt. Die Ermittlungen haben ergeben, dass der relevante EWR-weite Markt für Kupferwalzprodukte von einer geringen Anzahl großer Anbieter geprägt ist. Bereits vor dem Zusammenschluss ist KME der mit Abstand führende Anbieter auf dem Gesamtmarkt.
Durch den Zusammenschluss kommt es insbesondere in dem Segment mit Walzprodukten aus Bronze zu einer zusammenschlussbedingten Verstärkung der Position von KME, da diese einen Schwerpunkt der wirtschaftlichen Betätigung von Sundwiger Messingwerk bilden. Der Zusammenschluss führt zu einer Verringerung der Zahl der Anbieter von Walzprodukten aus Bronze, die ohnehin nur von wenigen Anbietern im EWR hergestellt werden. Allerdings entfällt auf dieses Segment nur ein geringer Anteil des Gesamtabsatzes von Kupferwalzprodukten im EWR. Bei Betrachtung des Gesamtmarktes für Kupferwalzprodukte ist die zusammenschlussbedingte Veränderung der Marktstellung von KME durch den Hinzuerwerb von Sundwiger Messingwerk zu moderat, als dass eine Untersagung darauf gestützt werden konnte. Das Vorhaben war deshalb freizugeben.
Bundeskartellamt, 03.12.2024