Das Bundeskartellamt hat keine kartellrechtlichen Bedenken gegen die Kooperation der Automobilindustrie zur Standardisierung der Fertigung von Leitungssätzen, sog. Kabelbäumen. Die Behörde hat den Beteiligten der bisher unter der Bezeichnung „Innovationsinitiative Leitungssatz“ (IILS) im Rahmen des „Forschungscampus Arena2036“ geführten Kooperation mitgeteilt, dass es im Rahmen des Aufgreifermessens gegen das Teilprojekt „Standardisierungsinitiative Leitungssatz“ und die in diesem Zusammenhang geplante DIN-Norm keine kartellrechtlichen Bedenken erhebt. Auch die anderen Teile des Projektes wird es im Rahmen seines Ermessens derzeit nicht aufgreifen.
Bei der Initiative handelt es sich um eine Kooperation verschiedener Unternehmen aus allen Wertschöpfungsstufen der Automobilindustrie, in deren Rahmen Möglichkeiten zur Automatisierung der Fertigung von Kabelbäumen untersucht werden.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Vorhaben zur Standardisierung sind als Kooperationen von Unternehmen regelmäßig am Maßstab des Kartellrechts zu messen. Im Rahmen solcher Prozesse einigen sich Unternehmen, die eigentlich im Wettbewerb zueinander nach den besten Lösungen suchen, auf gemeinsame Normen und Standards. Das Kartellrecht steht hier nicht im Weg. Es muss aber sichergestellt sein, dass eine solche Kooperation objektiv die Förderung einer Standardisierung bezweckt und dass der Standardisierungsprozess diskriminierungsfrei, transparent und offen für davon betroffene Unternehmen ist.“
Der Leitungssatz (Kabelbaum), quasi die Gesamtheit der Leitungen in einem Kraftfahrzeug, gehört zu den besonders komplexen und teuren Kfz-Komponenten. Es ist absehbar, dass Leitungssätze wegen der fortschreitenden Digitalisierung im Fahrzeugbereich künftig noch wichtiger und umfangreicher werden. Leitungssätze werden bislang noch sehr weitgehend manuell gefertigt und fallen für jeden Fahrzeugtyp und abhängig von der jeweils verbauten Kombination an (Sonder-) Ausstattungen individuell aus. Eine Automatisierung der Fertigung ist bislang aus verschiedenen Gründen sehr komplex.
Die Initiative der Automobilindustrie soll hier Abhilfe schaffen, indem etwa Gestaltungen von Steckverbindungen und bei der Leitungsführung sowie weitere Methoden und Hilfsmittel erarbeitet werden, die automatisierungsfreundlich sind. Die bisherigen Ergebnisse sind in einen neuen DIN-Standard eingeflossen, der in diesem Bereich weltweit erstmalig eine technische Normierung von Aspekten der Produktionsprozesse bei Kabelbäumen für Autos darstellt.
Das Projekt enthält sowohl Elemente aus dem Bereich Forschung und Entwicklung (F&E), als auch ein Element der Normierung. Aus kartellrechtlicher Sicht wirft eine solche „gemischte“ Kooperation die Frage nach den maßgeblichen Anforderungen für ihre Wettbewerbskonformität auf, da sich die Voraussetzungen, unter denen im Regelfall von Wettbewerbskonformität ausgegangen werden kann, für Kooperationen aus dem Bereich F&E und solche aus dem Bereich Normierung unterscheiden. So ist es im Bereich der F&E etwa aus wettbewerblicher Sicht regelmäßig unerwünscht, wenn sich der Großteil eines Marktes schon bei der Suche nach Lösungen für die Zukunft auf einen einzigen Technologiepfad begibt.
Nachdem das Bundeskartellamt für die ursprünglichen Pläne der Unternehmen Hinweise zu den wettbewerbsrechtlichen Anforderungen gegeben hatte, haben die Beteiligten die Kooperation umstrukturiert und eine deutlichere Trennung zwischen den F&E-Teilen und dem Normierungs-Teil vorgenommen.
(c) Bundeskartellamt, 05.09.2023