Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von vier großflächigen Lebensmitteleinzelhandel (LEH)-Standorten in Bedburg, Chemnitz, Essen und Wesel von der Globus MarkthallenHolding GmbH & Co. KG (Globus) durch die Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG (Kaufland) nach umfangreichen Marktermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben. Auf die ebenfalls beabsichtigte Übernahme des Standorts Neubrandenburg hat Kaufland verzichtet, nachdem das Bundeskartellamt auf der Basis einer vorläufigen Würdigung wettbewerbliche Bedenken geäußert hatte.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Wir wollen für die Verbraucherinnen und Verbraucher dort, wo sie einkaufen, genügend Auswahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Lebensmittelhändlern erhalten. In der Region Neubrandenburg schien das auf Basis unserer vorläufigen Würdigung nicht gesichert. In Bedburg, Chemnitz, Essen und Wesel waren dagegen die Voraussetzungen für eine Untersagung des Vorhabens nicht gegeben. Die Schwarz-Gruppe kommt in diesen Regionen auch nach dem Zusammenschluss auf Marktanteile von unter einem Drittel. REWE und EDEKA und teilweise auch ALDI verfügen jeweils über – unterschiedlich – starke Marktpositionen, so dass im Ergebnis von hinreichendem Wettbewerbsdruck auszugehen ist.

Globus betreibt 65 großflächige LEH-Standorte im Inland. Zur Globus-Gruppe gehören daneben 88 Baumärkte in Deutschland sowie LEH-Märkte in Tschechien und Russland sowie zwei Baumärkte in Luxemburg. Bei den vier Standorten Bedburg, Essen, Neubrandenburg und Wesel handelt es sich um ehemalige Real-Märkte, die Globus im Zuge der Umsetzung der Nebenbestimmungen der Beschlüsse des Amtes in den Real-Verfahren in den letzten Jahren übernommen hatte (vgl. Pressemitteilung v. 22. Dezember 2020).

Kaufland ist Teil der Schwarz-Gruppe, zu der auch die LEH-Kette Lidl gehört. Die Schwarz-Gruppe ist mit einem Umsatz von rund 148 Mrd. Euro europaweit der größte Lebensmitteleinzelhändler. In Deutschland beträgt der Umsatz ca. 53 Mrd. Euro. Kaufland betreibt hierzulande rund 770 großflächige LEH-Standorte und insgesamt 1.500 Märkte in acht europäischen Ländern.

Kaufland hatte bereits im Jahre 2020 den Erwerb der seinerzeit noch von Real betriebenen Standorte in Bedburg und in Neubrandenburg beabsichtigt. Wegen der wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes hatte das Unternehmen auf die Übernahme der beiden Standorte verzichtet. Die aktuell durchgeführten Ermittlungen erbrachten hinsichtlich Neubrandenburg einen im Wesentlichen unveränderten Befund. Die Schwarz-Gruppe ist bereits ohne den Zusammenschluss führend, und der Zuwachs wäre erheblich gewesen. Im Vollsortiment und bei der Großfläche sind die Beteiligten noch stärker, und auf sie entfallen im Marktraum Neubrandenburg auch die größten Filialen. Für Bedburg haben die Ermittlungen dagegen erhebliche Veränderungen der Marktstruktur gegenüber den Feststellungen im Real-Verfahren ergeben, die insoweit eine Freigabe angezeigt erscheinen lassen. Maßgeblich dafür waren insbesondere ein erweitertes Einzugsgebiet des Zielstandorts, mehrere Neueröffnungen von Wettbewerber-Standorten und eine schwächere Position des Zielstandorts. Der gemeinsame Marktanteil lag im Marktgebiet unter 30 Prozent und im Kerngebiet unter 40 Prozent. In Chemnitz kommt die Schwarz-Gruppe mit dem Zusammenschluss auf einen Marktanteil von unter einem Drittel, ebenso im engeren Kerngebiet, so dass auch hier eine Freigabe erfolgte. In Essen liegen die Marktanteile noch etwas niedriger und zudem fällt der fusionsbedingte Zuwachs geringer aus. In Wesel kommt die Schwarz-Gruppe mit dem Zusammenschluss lediglich auf Anteile von unter einem Viertel im Marktraum und im Kerngebiet.

Das Bundeskartellamt führte intensive Ermittlungen auf den betroffenen Märkten des LEH durch. Das Amt hat anhand von Payback-Daten von Globus bestimmt, aus welchem Gebiet 90 Prozent der Kundinnen und Kunden des jeweiligen Standortes kommen. Dieses Gebiet bildet den räumlich relevanten Markt ab. Ergänzend wurde das sogenannte Kerngebiet betrachtet, in welchem zwei Drittel des Umsatzes erzielt werden. In die Ermittlungen eingezogen wurde auch der Online-LEH. Die Ermittlungen zeigen, dass die Bedeutung des Online-LEH sehr stark zwischen den Markträumen schwankt. In einzelnen, insbesondere ländlichen Markträumen wie Neubrandenburg ist seine Bedeutung praktisch gleich null, während etwa im großstädtischen Marktraum Essen der Online-Anteil im mittleren einstelligen Prozentbereich liegt und mehrere Anbieter aktiv sind. Im Ergebnis war der Online-LEH aber nicht maßgeblich für die Beurteilung des Vorhabens.

Bei der Übernahme von LEH-Standorten geht es nicht nur um die Absatzseite, auf der Verbraucherinnen und Verbraucher dem LEH gegenüberstehen. Ebenfalls betroffen ist die Beschaffungsseite, auf der sich Lieferanten und LEH gegenüberstehen. Mit dem Zusammenschluss bauen Kaufland bzw. die Schwarz-Gruppe ihre Stellung bei der Beschaffung von Lebensmitteln zwar weiter aus, aber bei der gebotenen bundesweiten Betrachtung nicht in einem fusionskontrollrechtlich bedenklichen Ausmaß, da der Zuwachs sehr gering ausfällt. Dabei war auch die räumlich verteilte Lage der vier Standorte zu berücksichtigen.

(c) Bundeskartellamt, 18.11.2024

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