Das Bundeskartellamt hat heute die Übernahme der operativen Tochtergesellschaften der Friedrich Hofmann GmbH, Büchenbach, durch die Veolia Umweltservice GmbH, Hamburg, nur unter einer aufschiebenden Bedingung freigegeben. Ein Entsorgungsstandort der Beteiligten in Nürnberg muss zuvor an einen unabhängigen Wettbewerber veräußert werden. Das Bundeskartellamt muss diesem Erwerber zuvor zustimmen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Ohne diese Bedingung hätten wir die Übernahme untersagen müssen. Veolia übernimmt den mit Abstand größten mittelständischen Anbieter dieser Dienstleistungen in Mittelfranken. Im Großraum Nürnberg, Fürth und Erlangen führt dies zu einer erheblichen Behinderung des Wettbewerbs bei der haushaltsnahen Erfassung von Leichtverpackungen und Glasverpackungen im Auftrag der dualen Systeme sowie von Altpapier im Auftrag öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Durch den Verkauf eines zentral gelegenen Standorts kann jedoch ein neuer Wettbewerber in den Markt eintreten. So werden die wettbewerblichen Nachteile des Zusammenschlusses kompensiert.“
Der Erwerber des Standortes muss über die finanziellen Mittel, Fachkenntnisse und Anreize verfügen, um als aktiver Wettbewerber in den Markt eintreten zu können und darf u.a. seinen bisherigen Tätigkeitsschwerpunkt nicht bereits in dem räumlich relevanten Markt in Mittelfranken haben. Zusätzlich zu dem Standort sollen Erfassungsverträge für Leichtverpackungen, Glasverpackungen und Altpapier sowie die für die Erfüllung der Verträge notwendigen Ressourcen, einschließlich der erforderlichen Mitarbeiter, abgegeben werden.
Die Veolia Umweltservice GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Veolia Environnement S.A., Paris, die in Deutschland vor allem in der Trinkwasserversorgung, Abwasserreinigung, Abfallentsorgung inklusive Wertstoffrecycling sowie der Energieversorgung tätig ist. Veolia verfügt über rund 250 Standorte in Nord-, Ost- und Süddeutschland. Im Bereich der Abfallentsorgung sammelt Veolia verschiedene Abfälle sowohl für Gewerbe- und Industriekunden als auch für Kommunen, duale Systeme und Endverbraucher. Darüber hinaus ist das Unternehmen insbesondere im Kunststoffrecycling, PET-Recycling, der Sortierung und Verwertung von Altpapier, der Entsorgung von Akten und Datenträgern, dem Kühlgeräte-Recycling sowie der Herstellung von Ersatzbrennstoffen tätig. Seit Frühjahr 2022 gehört auch das duale System BellandVision GmbH, Pegnitz, zu Veolia.
Die Friedrich Hofmann GmbH ist ebenfalls in der Erfassung von kommunalen Abfällen (Rest-, Bio- und Sperrmüll), Leichtverpackungen (LVP), Glasverpackungen, Altpapier sowie von nicht-gefährlichen Gewerbeabfällen in Teilen von Franken und der Oberpfalz tätig. Darüber hinaus ist das Unternehmen in der Sortierung von Altpapier tätig und an einer Sortieranlage für nicht-gefährliche Gewerbeabfälle beteiligt.
Die Ermittlungen des Bundeskartellamtes haben gezeigt, dass in dem relevanten Marktgebiet bereits vor dem Zusammenschluss die Anzahl der abgegebenen Gebote im Rahmen von Ausschreibungen für die Abfallerfassung sowie die Anzahl der Auftragnehmerwechsel seit Jahren kontinuierlich zurückgehen. Zudem ist die Anzahl der Entsorgungsunternehmen, die haushaltsnahe Erfassung anbieten, relativ gering. Bei diesen Anbietern handelt es sich mit Ausnahme von Veolia ausschließlich um mittelständische Familienunternehmen.
Auch wenn sich Veolia in den letzten Jahren verstärkt aus der haushaltsnahen Erfassung zurückgezogen hat, gehören beide Zusammenschlussbeteiligte in dem räumlich relevanten Markt zu den Bietern mit den meisten gewonnenen Ausschreibungen und üben daher mindestens als potenzielle Wettbewerber hohen Wettbewerbsdruck aufeinander aus.
Eine Belebung des Wettbewerbs durch bislang nicht in der Region tätige Unternehmen wird neben den notwendigen Investitionen durch das fehlende Angebot an abfallwirtschaftlich geeigneten Standorten sowie die aufwändigen Genehmigungsverfahren erschwert. Dies gilt erst recht für den hoch verdichteten, wirtschaftlich starken Großraum Nürnberg.
Der geplante Zusammenschluss musste aufgrund der Umsätze der beteiligten Unternehmen zunächst bei der Europäischen Kommission angemeldet werden. Nach einem entsprechenden Antrag der Unternehmen hatte die Kommission die Prüfung im April an das Bundeskartellamt verwiesen.
(c) Bundeskartellamt, 30.11.2023