Das Bundeskartellamt hat die beabsichtigte Zusammenlegung der Geschäftstätigkeiten der Barmenia Versicherungen a.G. (Barmenia) und der Gothaer Versicherungsbank VVaG (Gothaer) in einem Gemeinschaftsunternehmen heute fusionskontrollrechtlich freigegeben. 

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Der beabsichtigte Zusammenschluss von Barmenia und Gothaer ist eine der größten Fusionen der letzten Jahre auf den deutschen Versicherungsmärkten. Eine bedenkliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs ist aber nicht zu erwarten. Auf den verschiedenen Versicherungsmärkten gibt es zahlreiche und zum Teil deutlich größere Wettbewerber in Deutschland.“

Barmenia und Gothaer sind die Obergesellschaften der gleichnamigen Versicherungsgruppen. Beide bieten ihren Kundinnen und Kunden ein breites Angebot an Versicherungsprodukten an und sind im Bereich der Lebensversicherungen, der privaten Krankenversicherungen, der Schadens- und Unfallversicherungen sowie in geringfügigem Umfang im Bereich der Rückversicherungen tätig. In räumlicher Hinsicht erzielen beide Versicherungsgruppen ihre Beitragseinnahmen von insgesamt über sieben Mrd. € jährlich weit überwiegend in Deutschland.

Durch das Zusammenschlussvorhaben steigen Barmenia und Gothaer zu den größeren deutschen Versicherungsunternehmen auf. Ihre Marktanteile in den verschiedenen Versicherungsmärkten bleiben jedoch auch nach dem Zusammenschluss auf einem wettbewerblich unbedenklichen Niveau. Das gilt auch für die Bereiche in denen die beiden Unternehmen besonders aktiv sind, wie etwa private Krankenversicherungen oder Schadens- und Unfallversicherungen. Barmenia und Gothaer werden nach dem Zusammenschluss der sechstgrößte Anbieter von privaten Krankenversicherungen in Deutschland sein. Als teils deutlich größere Anbieter in den verschiedenen Versicherungsmärkten sind beispielsweise der Allianz-Konzern, der MunichRE-Konzern, die Debeka Versicherungsgruppe, die R+V Versicherungsgruppe oder die Talanx Versicherungsgruppe zu nennen.

(c) Bundeskartellamt, 18.03.2024

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