Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Ipsos Dach Holding AG freigegeben, sämtliche Anteile an der infas Holding AG zu erwerben.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Der Zusammenschluss von Ipsos und infas betrifft im Kern das Feld der Sozial- und Meinungsforschung, auf dem infas bereits heute eine starke Stellung einnimmt. Dennoch konnte das Vorhaben freigegeben werden. Denn Ipsos ist seinerseits zwar ein großes Marktforschungsunternehmen, bislang aber nur in geringem Umfang im Bereich der Sozialforschung in Deutschland tätig. Der Zusammenschluss hat daher nur begrenzte Auswirkungen auf die Marktstruktur in diesem Bereich
.“
Die infas Holding AG aus Bonn ist mit ihren Tochtergesellschaften seit Jahrzehnten in der Markt-, Sozial- und Meinungsforschung tätig. Schwerpunktmäßig erstellt infas sozialwissenschaftliche Studien zu Themen wie Arbeitsbedingungen, Bildung, Einkommens- und Wohnsituation, Gesundheit, Mobilität, familiäre Lebensformen etc. Auftraggeber dieser Studien sind u. a. Bundes- und Landesministerien, wissenschaftliche Einrichtungen und Institute sowie Stiftungen.
Die Ipsos Dach Holding AG gehört zum französischen Ipsos-Konzern. Dieser ist ein globales Marktforschungs- und Beratungsunternehmen und auch in Deutschland im Bereich der Markt-, Sozial- und Meinungsforschung tätig.
Das Bundeskartellamt hat den Zusammenschluss genau geprüft und eine Vielzahl an Wettbewerbern und öffentlichen Auftraggebern befragt. Dabei hat sich ergeben, dass die Sozialforschung, einschließlich der Meinungsforschung, ein eigenes Segment darstellt, das von der Marktforschung zu unterscheiden ist und auf dem das Zielunternehmen infas über eine starke Stellung verfügt. Allerdings kommt es durch den Zusammenschluss nur zu geringen Marktanteilsadditionen. Zudem gibt es weiterhin bedeutende Wettbewerber und die realistische Möglichkeit von Markteintritten. Die Aufträge werden meist auf der Grundlage von Ausschreibungen vergeben. Auch kleinere Unternehmen haben die Möglichkeit, sich in Form von Bietergemeinschaften um die Aufträge zu bewerben.
Bundeskartellamt, 20.12.2024