Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb des Schreibwarenherstellers Pelikan (Pelikan Group GmbH, Berlin und Pelikan PBS Produktionsgesellschaft mbH & Co. KG, Hannover) durch die Unternehmensgruppe Hamelin (Konzernobergesellschaft: Holdham SAS, Hérouville-Saint-Clair, Frankreich) nach intensiven Ermittlungen freigegeben.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Pelikan und Hamelin kommen in einigen Segmenten gemeinsam auf hohe Marktanteile, weshalb wir intensive Ermittlungen durchgeführt haben. Im Ergebnis war der Zusammenschluss dennoch freizugeben. Es hat sich gezeigt, dass es für die Handelsseite und damit die Verbraucherinnen und Verbraucher auch nach dem Zusammenschluss genügend Alternativen bei anderen Herstellern von Schreibwaren geben wird. Daher ist im Ergebnis nicht zu erwarten, dass der Zusammenschluss zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs führt.“
Pelikan und Hamelin sind beide in der Herstellung und dem weltweiten Vertrieb von Papier-, Büro- und Schreibwaren tätig. Jedoch liegen die Schwerpunkte ihrer Geschäftstätigkeit weitgehend in unterschiedlichen Produktgruppen: Unter ihren Marken „Oxford“, „Landré“ und „ELBA“ ist Hamelin in Deutschland überwiegend in den Segmenten Notizbücher, Blöcke etc. und Ablageprodukten (Prospekt- und Sichthüllen, Textbuchhüllen, Ordner, Hefter, Mappen, Hängeregister) tätig, während Pelikan in Deutschland hauptsächlich in den Bereichen Schreibgeräte ((Schul-)Füller und Stifte), Schreibgerätezubehör (Tinte, Tintenpatronen, Tintenlöschstifte) sowie Mal- und Bastelbedarf (Wasserfarbmalkasten, Pinsel, Mal- und Zeichenblöcke) unter den Marken „Pelikan“, „Herlitz“ und „SusyCard“ präsent ist. Hamelin ist außerdem in der Herstellung von Handelsmarkenprodukten aktiv, die von den Händlern unter eigener Marke vertrieben werden. Zu relevanten Überschneidungen der Geschäftstätigkeiten kommt es insbesondere in den Segmenten (Schul-)Hefte, Blöcke, Spiralartikel und Mal- und Zeichenblöcke.
Zur Beurteilung der wettbewerblichen Auswirkungen des Zusammenschlussvorhabens hat das Bundeskartellamt insgesamt fast 100 Wettbewerber und Nachfrager der Zusammenschlussbeteiligten befragt.
Als wichtigste Wettbewerber in den betroffenen Segmenten in Deutschland verfügen das Unternehmen Baier & Schneider GmbH, Heilbronn, mit seiner Marke „Brunnen“ und der Unternehmensverbund Staufen Premium GmbH, Wurmelingen/Format Werk GmbH, Gunskirchen (Österreich), mit der Marke „Staufen“ ebenfalls über eine starke Marktposition. Auch für die Produktion von Handelsmarkenartikeln gibt es alternative Anbieter, teilweise aus dem Ausland, die schon jetzt deutsche Abnehmer beliefern. Die Ermittlungen haben gezeigt, dass den Wettbewerbern von Hamelin und Pelikan auch ausreichende Kapazitätsreserven zur Verfügung stehen, um wechselwillige Kunden zu bedienen. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Nachfrage nach Schulbedarfsartikeln im Vorfeld des Schulstarts signifikante Spitzen aufweist.
Die Handlungs- und Preissetzungsspielräume von Hamelin/Pelikan werden auch dadurch begrenzt, dass auf der Marktgegenseite marktstarke Akteure, wie die großen Lebensmitteleinzelhandels- und Drogeriemarktketten, vertreten sind.
(c) Bundeskartellamt, 05.12.2023