
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im März 2025 um 5,7 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Damit liegt die Zuwachsrate erstmals seit Juni 2024 (+6,3 %) wieder im einstelligen Bereich. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.

12,8 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Januar 2025 als im Januar 2024
Für den Januar 2025 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1 830 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 12,8 % mehr als im Januar 2024.
Die Forderungen der Gläubiger aus den im Januar 2025 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 5,3 Milliarden Euro. Im Januar 2024 hatten die Forderungen bei rund 3,5 Milliarden Euro gelegen.
Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten
Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im Januar 2025 in Deutschland insgesamt 5,3 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 9,2 Fällen. Danach folgten das Baugewerbe sowie die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit jeweils 7,9 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen.
10,0 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Januar 2025 als im Januar 2024
Im Januar 2025 gab es 6 221 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 10,0 % gegenüber dem Januar 2024.
DeStatis, 11.04.2025