Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die N26 Bank AG eine Geldbuße von 9,2 Millionen Euro festgesetzt. Der Grund: Die BaFin hatte festgestellt, dass das Institut im Jahr 2022 systematisch Geldwäscheverdachtsmeldungen verspätet abgegeben hat.
Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
Zum Hintergrund
Kreditinstitute sind verpflichtet, eine Meldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) zu erstatten, wenn sie den Verdacht haben, dass eine Transaktion oder ein sonstiger Geschäftsvorfall mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang stehen könnte.
Diese Verdachtsmeldungen müssen unverzüglich abgegeben werden. Damit kann die FIU, falls erforderlich, zügig weitere Schritte einleiten, wie etwa die Weiterleitung an Strafverfolgungsbehörden.
(c) BaFin, 21.05.2024