Die Finanzaufsicht BaFin hat heute gegenüber der Bankhaus Obotritia GmbH i.L. wegen Insolvenzgefahr ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Außerdem untersagte die BaFin dem Institut, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden gegenüber der Bankhaus Obotritia GmbH i.L. bestimmt sind (Moratorium). Die Maßnahmen der BaFin sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Das Moratorium musste angeordnet werden, um die Vermögenswerte in einem geordneten Verfahren zu sichern. Die Bankhaus Obotritia GmbH i.L. hat keine systemische Relevanz. Ihre Notlage stellt daher keine Bedrohung für die Finanzstabilität dar. Die Bilanzsumme des in München ansässigen Instituts belief sich gemäß aufgestelltem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 auf 78,7 Millionen Euro, zum 31. Dezember 2024 auf Basis vorläufiger Zahlen noch auf 51,8 Millionen Euro.

Die Bankhaus Obotritia GmbH hatte 2019 ihre Geschäfte in München aufgenommen. Das Institut war vornehmlich im gewerblichen Immobiliensektor tätig. Es refinanzierte seine Kreditengagements über Eigenkapital sowie Einlagen, die über eine Anlageplattform von privaten Anlegerinnen und Anlegern angeworben wurden. Seit dem Frühjahr 2022 hat das Institut – auch aufgrund von geschäftsbeschränkenden Maßnahmen der BaFin – kein Neugeschäft mehr gezeichnet. Seit dem 1. Oktober 2024 befindet sich das Institut nach einem Auflösungsbeschluss des Hauptgesellschafters, der Obotritia Capital KGaA mit Sitz in Potsdam, in Liquidation.

Kein nachhaltiges Geschäftsmodell

Die wirtschaftliche Situation des Instituts hat sich so weit verschärft, dass eine Gefahr für die Sicherheit der dem Institut anvertrauten Vermögenswerte besteht. Der Verkauf von Vermögenswerten hat nicht rechtzeitig zu den erforderlichen Erlösen geführt, um fällig werdende Einlagen zurückzahlen zu können. Das Moratorium soll verhindern, dass die Vermögensmasse des Instituts zum Nachteil der Einleger weiter geschmälert wird.

Das Geschäftsmodell der Bankhaus Obotritita GmbH hat sich als nicht nachhaltig erwiesen. Schon vor Beendigung des Neugeschäfts im Jahr 2022 war das Institut defizitär.

Bereits im September 2021 hatte die BaFin angeordnet, dass die Bankhaus Obotritia GmbH sicherstellen muss, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß ist. Das Institut hatte gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz verstoßen. Im Frühjahr 2022 ergriff die BaFin außerdem geschäftsbeschränkende Maßnahmen.

Einlagen gesetzlich geschützt

Die Einlagen der rund 1.300 verbleibenden Einleger des Bankhauses Obotritia GmbH i.L. sind im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt. Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Entschädigung von bis zu 100.000 Euro je Einleger liegen vor, sobald die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat. Die EdB hat die Gläubiger des Instituts, also auch die Einlegerinnen und Einleger, unverzüglich darüber zu unterrichten, sobald dieser Fall eingetreten ist.

BaFin, 27.02.2025

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