
Die Finanzaufsicht BaFin hat heute den Entschädigungsfall für die Bankhaus Obotritia GmbH i.L. festgestellt, da das Institut nicht mehr in der Lage ist, die Einlagen seiner Kunden vollumfänglich zurückzuzahlen.
Bereits am 3. März 2025 hatte die BaFin beim Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Bankhaus Obotritia GmbH i.L. gestellt. Daraufhin hat das Amtsgericht zunächst einen Sachverständigen beauftragt, ein Gutachten u. a. zum Vorliegen von Insolvenzgründen zu erstellen. Am 10. März 2025 hat das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Instituts eröffnet und Herrn Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé zum Insolvenzverwalter bestellt.
Einlagen gesetzlich geschützt
Die Einlagen der rund 1.300 verbleibenden Einleger der Bankhaus Obotritia GmbH i.L. sind im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt. Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an. Mit der Feststellung des Entschädigungsfalles durch die BaFin ist die Voraussetzung gegeben, dass die Entschädigungseinrichtung die Ansprüche der Einleger prüft und bis zu einer Höhe von 100.000 Euro befriedigt; in besonderen Ausnahmefällen kann die Entschädigungssumme auch höher sein. Die EdB wird in Kürze von sich aus Kontakt zu den Gläubigern des Instituts aufnehmen.
BaFin, 10.03.2025