Der reale (preisbereinigte) Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Dezember 2023 gegenüber November 2023 saison- und kalenderbereinigt um 0,5 % gestiegen. Zuvor war der Auftragsbestand fünf Monate in Folge rückläufig gewesen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Dezember 2022 lag der Auftragsbestand kalenderbereinigt 5,1 % niedriger.
Der Anstieg des Auftragsbestands im Vormonatsvergleich kam durch die positive Entwicklung im Sonstigen Fahrzeugbau (saison- und kalenderbereinigt +6,0 % zum Vormonat) sowie aus der Herstellung von elektrischen Ausrüstungen (+4,6 % zum Vormonat) zustande. Der starke Anstieg in diesen Bereichen ist auf Großaufträge zurückzuführen, insbesondere wurden im Dezember 2023 außergewöhnlich viele Flugzeuge bestellt. Negativ beeinflusste das Gesamtergebnis hingegen die Automobilindustrie. Hier nahm der Auftragsbestand um 5,3 % ab.
Die offenen Aufträge aus dem Ausland erhöhten sich im Dezember 2023 gegenüber November 2023 um 0,2 %, der Bestand an Aufträgen aus dem Inland erhöhte sich um 0,9 %.
Bei den Herstellern von Investitionsgütern stieg der Auftragsbestand um 0,3 % und bei den Herstellern von Vorleistungsgütern um 1,3 %. Bei den Herstellern von Konsumgütern fiel er um 0,3 %.
Reichweite des Auftragsbestands auf 7,0 Monaten gestiegen
Im Dezember 2023 stieg die Reichweite des Auftragsbestands auf 7,0 Monate (November 2023: 6,9 Monate). Bei den Herstellern von Vorleistungsgütern betrug die Reichweite 3,9 Monate (November 2023: 3,8 Monate).Bei den Herstellern von Investitionsgütern stieg die Reichweite auf 9,4 Monate (November 2023: 9,3 Monate). Bei den Herstellern von Konsumgütern blieb sie unverändert bei 3,4 Monaten.
Die Reichweite gibt an, wie viele Monate die Betriebe bei gleichbleibendem Umsatz ohne neue Auftragseingänge theoretisch produzieren müssten, um die vorhandenen Aufträge abzuarbeiten. Sie wird als Quotient aus aktuellem Auftragsbestand und mittlerem Umsatz der vergangenen zwölf Monate im betreffenden Wirtschaftszweig berechnet.
(c) Statistisches Bundesamt, 20.02.2024