Vom 26. bis 28. Juni 2023 fand die 55. Richterwoche des Bundessozialgerichts in Kassel statt. Die Veranstaltung zählt mit ihren über 300 Teilnehmenden zu einer der größten jährlichen Fortbildungsveranstaltungen für das Sozialrecht und beleuchtet traditionell aktuelle Themen mit sozialrechtlichem Bezug.
So widmete sich die Richterwoche in diesem Jahr unter der übergreifenden Frage „Was ist NEU?“ der Einführung des Bürgergelds, Änderungen im Recht der Opferentschädigung und dem Betreuungsrecht.
Nach der Eröffnung der Veranstaltung und der Begrüßung der Anwesenden durch den Präsidenten des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Rainer?Schlegel folgten Grußworte der Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Leonie Gebers, des Hessischen Justizministers Prof. Dr. Roman Poseck und der Bürgermeisterin der Stadt Kassel Ilona Friedrich. Hiernach widmete sich Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, Richter des Bundesverfassungsgerichts, verfassungsrechtlichen Aspekten sozialrechtlicher Rechtsprechung und stellte Leitlinien des sozialen Rechtsstaats dar. Prof. Dr. Claudia Bittner, Richterin am Hessischen Landessozialgericht, informierte über die Neuerungen im Opferentschädigungsrecht. Die Ausführungen der Beauftragten der Hessischen Landesregierung für Opfer schwerer Gewalttaten und Terroranschläge, Prof. Dr. Daniela Birkenfeld, öffneten am zweiten Tag den Blick auf die Praxis der Opferbetreuung und -entschädigung in einem hochsensiblen Bereich. Frau Vanessa Ahuja, Vorständin der Bundesagentur für Arbeit, schilderte eindrücklich die Anstrengungen der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter, die Änderungen des SGB II mit der Einführung des Bürgergelds mit Leben zu füllen und zu einer für die Kunden der Jobcenter verständlichen Sprache auch in Formularen und Bescheiden zu kommen. Abschließend sensibilisierte Prof. Dr. Dr. h.c. Volker Lipp, Universität Göttingen, im Umgang mit Klagenden vor dem Hintergrund des geänderten Betreuungsrechts.
Erstmals nach der Pandemie konnten auch Arbeitsgemeinschaften, in denen die Richterinnen und Richter des Bundessozialgerichts sich der Diskussion und dem fachlichen Austausch stellen, unter großer Beteiligung präsent und digital durchgeführt werden.
(c) Bundessozialgericht, 29.06.2023