Der 2. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat soeben entschieden, dass die für den 23. Dezember 2023 geplante Versammlung „Stoppt den Genozid in Gaza! Schluss mit der Besatzung Palästinas!“ in Frankfurt am Main stattfinden darf.
Mit Verfügung vom 20. Dezember 2023 hatte die Stadt Frankfurt am Main der Antragstellerin und zugleich Anmelderin der Versammlung die für Samstag geplante Kundgebung „Stoppt den Genozid in Gaza! Schluss mit der Besatzung Palästinas!“ verboten. Dagegen wehrte sich die Antragstellerin mit einem gerichtlichen Eilantrag, dem das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main stattgab (5 L 4164/23.F).
Der 2. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main nunmehr im Ergebnis bestätigt und damit die Beschwerde der Stadt Frankfurt am Main zurückgewiesen. Die Versammlung kann daher wie geplant stattfinden.
Der Senat begründet die Entscheidung im Wesentlichen damit, dass die Stadt nicht hinreichend dargelegt habe, dass es bei der Durchführung der angezeigten Versammlung zu einer unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit kommen werde, der allein mit einem Verbot der Versammlung wirksam begegnet werden könne. Vielmehr bestehe als milderes Mittel die Möglichkeit, Auflagen zu erlassen.
Der Beschluss ist im verwaltungsgerichtlichen Instanzenzug nicht anfechtbar.
Aktenzeichen: 2 B 1843/23
(c) VGH Hessen, 23.12.2023