In der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Hessen (Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgericht) sind aktuell 1.315 Stellen für Richter besetzt. Das ist im Vergleich zum Vorjahr eine personelle Verstärkung um 70 besetzte Stellen (1.245) bzw. um 5,6%. Der Stellenbesetzungsgrad liegt aktuell bei 96% im Vergleich zu 94% zum Ende des Vorjahres.
Eine ähnliche Entwicklung gibt es bei den hessischen Staatsanwaltschaften: Ende 2022 waren 458 Stellen besetzt. Aktuell sind es 484 Stellen. Das Plus liegt also bei 26 besetzten Stellen bzw. ebenfalls 5,6%. Auch der Stellenbesetzungsgrad konnte noch weiter gesteigert werden. Er liegt nunmehr bei 98%.
„Der hessische Pakt für den Rechtsstaat wirkt. Die Justiz in Hessen steht personell zum Ende des Jahres deutlich besser da als zu Beginn des Jahres. 2023 geht als Rekordjahr der personellen Verstärkung in die Justizgeschichte des Landes ein. Durch die erfolgreiche Besetzung offener Stellen und die schnelle Besetzung der mit dem Haushalt 2023 geschaffenen neuen Stellen konnte eine signifikante Verbesserung der personellen Lage bei Amts- und Landgerichten, dem Oberlandesgericht sowie den Staatsanwaltschaften erreicht werden. In den genannten Bereichen sind heute 96 Richter bzw. Staatsanwälte mehr als Ende 2022tätig“, sagte Justizminister Roman Poseck anlässlich eines Rückblicks auf das zu Ende gehende Jahr.
Die personelle Verbesserung ist jeweils auch bei den einzelnen Gerichten und Staatsanwaltschaften im Jahresvergleich erkennbar:
Landgericht Darmstadt: +8 R-Stellen
Landgericht Frankfurt: +6 R-Stellen
Amtsgericht Frankfurt: +3 R-Stellen
Staatsanwaltschaft Darmstadt: +3 R-Stellen
Staatsanwaltschaft Frankfurt: +5 R-Stellen
Bei den Staatsanwaltschaften in Darmstadt und Frankfurt sowie beim Amtsgericht Frankfurt liegt der Stellenbesetzungsgrad aktuell bei 100%.
„Die hessische Justiz ist ein attraktiver Arbeitgeber. Auch die Bewerberzahlen bewegen sich auf einem Rekordniveau. Im laufenden Jahr sind bislang 340 Bewerbungen für den höheren Justizdienst eingegangen. 2021 lag die Zahl der Bewerbungen bei 235 und 2022 bei 295. In einem schwierigen Umfeld konnten die Bewerberzahlen damit binnen zwei Jahren um fast 50% gesteigert werden. Dank der gestiegenen Bewerberzahlen ist es gelungen, die freiwerdenden und die zusätzlichen Stellen schnell und kompetent zu besetzen. Die zahlreichen ergriffenen Maßnahmen zur Personalgewinnung, wie zum Beispiel auch die Verbesserung der Besoldung für Richter und Staatsanwälte oder die Einführung eines Mentorenprogramms, zeigen demnach Wirkung. Sie bewirken eine hohe Anziehungskraft der hessischen Justiz über die Landesgrenze hinaus, was auch in zahlreichen Bewerbungen und Versetzungsanträgen aus anderen Bundesländern zum Ausdruck kommt. Auch das neue Instrument der Assessorbrücke, die eine Tätigkeit in der Justiz schon vor der Beschlussfassung des Richterwahlausschusses ermöglicht, stößt auf reges Interesse. 26 Assessoren haben an diesem Programm 2023 teilgenommen.
Die personellen Verstärkungen tragen dazu bei, die Belastung der hessischen Justiz zu reduzieren und ihre Leistungsfähigkeit zu steigern. Diesen Weg gilt es im Interesse eines handlungsfähigen und konsequenten Rechtsstaats fortzusetzen. Auch 2024 wird es dank des Doppelhaushalts personelle Verstärkungen geben können. Und auch der am Montag unterzeichnete Koalitionsvertrag von CDU und SPD sieht weitere personelle Verbesserungen für die Justiz vor, insbesondere in den nach wie vor stark belasteten Bereichen. Die Koalitionspartner streben Pebb§y 100% an. Das ist ein klares Bekenntnis zu einer guten personellenAusstattung der hessischen Justiz auch in den nächsten fünf Jahren“, erklärte Roman Poseck abschließend.
(c) HMdJ, 21.12.2023