Technische Innovation und verstärkter Einsatz von Cybercrime-Spezialisten: Seit der Gründung des „Zentrums zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern im Internet“ (ZKI) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg im Oktober 2020 hat Bayern den Verfolgungsdruck auf Täter kontinuierlich erhöht. Der Vorsitzende der 93. Justizministerkonferenz und bayerische Justizminister Georg Eisenreich zieht nach zwei Jahren Bilanz: „Allein in diesem Jahr wurden beim ZKI bis zum 15. Oktober insgesamt 4.037 Verfahren gegen namentlich bekannte Beschuldigte neu eingeleitet. Im Gründungsjahr 2020 waren es noch 1.122, im Jahr 2021 insgesamt 3.236 Verfahren. Das ZKI ist eine klare Botschaft: Täter können sich in der vermeintlichen Anonymität des Internets nicht verstecken. Wer solche abscheulichen Straftaten begeht, kann sich in Bayern niemals sicher fühlen.“

Die Polizei hat im Jahr 2021 bundesweit fast 40.000 Fälle für den Bereich Verbreitung, Besitz, Erwerb und Herstellung kinderpornografischer Inhalte erfasst – über 500 Prozent mehr als noch im Jahr 2017. Auch in Bayern bringen die verstärkten Ermittlungen des ZKI um den erfahrenen Oberstaatsanwalt Thomas Goger immer mehr Fälle ans Licht.

  • Erfolge durch den Einsatz von „Keuschheitsproben“. Als „Eintrittskarte“ in einschlägige Foren werden häufig kinderpornografische Bilder verlangt, sogenannte „Keuschheitsproben“. Eisenreich: „An diesem Punkt wurden Ermittlerinnen und Ermittler in der Vergangenheit regelmäßig ausgebremst. Bayern hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Strafverfolger computergeneriertes Material als Keuschheitsproben einsetzen können.“ Die rechtspolitische Reform erleichtert nun die Arbeit der Spezialstaatsanwältinnen und -anwälte in Bamberg.
  • . In mehreren Verfahren konnte das ZKI von dem Forschungsprojekt „Dark Web Monitor“, an dem die bayerische Justiz beteiligt ist, profitieren. Diese Suchmaschine für das Darknet wird gemeinsam mit niederländischen Spitzenforschern von TNO entwickelt. Inzwischen sind auch Wiener Spitzenforscher mit Blockchain-Technologie in das Projekt eingestiegen. Der Minister: „Die Suchmaschine konnte bereits mehr als eine Million Darknet-Domains ermitteln – oft eine entscheidende Spur für künftige Ermittlungen in Fällen von Kinderpornografie, illegalem Drogen- und Waffenhandel. Mit dem Blockchainanalysetool GraphSense können unsere Ermittler jetzt besser der Spur des Geldes folgen, wenn Kinderpornografie zum Beispiel mit Bitcoins bezahlt wird. Wir setzen auf internationale Kooperationen und technische Innovation.“
  • Neue Herausforderungen. Aktuell beschäftigt das ZKI ein neues Phänomen. Kriminelle spielen kinderpornografische Bilder auf die Facebook-Konten von unbescholtenen Nutzern. Minister Eisenreich warnt: „Unseren Ermittlern sind zum Stichtag 24. Oktober 2022 502 Fälle von Facebook-Hacking bekannt. Wenden Sie sich bitte in solchen Fällen sofort an die Polizei und leiten sie das Material auf keinen Fall weiter – das ist regelmäßig strafbar.“
  • Spezialistenteam verstärkt. Die personellen Kapazitäten bei der Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch und Kinderpornografie wurden von anfänglich vier Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bei der ZCB auf acht Staatsanwältinnen und Staatsanwälte aufgestockt. Außerdem stehen dem ZKI die vier IT-Forensikerinnen und -Forensiker der ZCB zur Verfügung.

Zum Teil werden die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte aber auch ausgebremst. Minister Eisenreich: „Ohne die Speicherung von IP-Adressen fehlt unseren Ermittlerinnen und Ermittlern die zum Teil einzige Möglichkeit, Täter zu identifizieren. Das halte ich für fahrlässig. Fehlende Verkehrsdatenspeicherung kann verhindern, dass wir Straftaten aufklären und ggfs. noch laufenden Kindesmissbrauch stoppen können. Jeder Fall, der nicht aufgeklärt und nicht gestoppt werden kann, ist einer zu viel. Hinter jeder Tat steht das unfassbare Leid eines Kindes. Deshalb fordere ich den Bundesjustizminister auf, die jüngst vom Europäischen Gerichtshof benannten Spielräume – insbesondere für die Speicherung von IP-Adressen – zeitnah zu nutzen. Auch die Kinder haben Rechte.“

Der Minister zu Oberstaatsanwalt Thomas Goger: „Der Schutz der Kinder hat in Bayern höchste Priorität. Ihre Spezialeinheit arbeitet in einem auch persönlich besonders fordernden Bereich. Trotzdem gehen sie täglich entschlossen und mit großem Einsatz gegen sexuellen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie vor. Für Ihr herausragendes Engagement danke ich Ihnen und Ihrem Team herzlich und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg.“

Hintergrund
Das Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet – ZKI
Im Oktober 2020 gründete Justizminister Eisenreich die neue Spezialeinheit gegen Kinderpornografie und sexuellen Kindesmissbrauch (ZKI) unter dem Dach der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg. Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Kindesmissbrauchs und Kinderpornografie werden grundsätzlich von darauf spezialisierten Strafverfolgern bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften geführt – besonders komplexe Fälle und technisch schwierige Ermittlungen können sie an das ZKI abgeben. Oberstaatsanwalt Thomas Goger und sein Team werden von IT-Forensikern unterstützt und arbeiten eng mit den Ansprechpartnern für Internetkriminalität bei den bayerischen Staatsanwaltschaften, dem Bayerischen Landeskriminalamt, dem Bundeskriminalamt und internationalen Ermittlungsbehörden zusammen.

Prävention

Prävention ist ein zentraler Bestandteil des bayerischen Schutzkonzepts bei der Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Kindesmissbrauch.

  • Das Projekt „Kein-Täter-werden-Bayern“ richtet sich in Bamberg, München und Regensburg an Personen mit pädophilen Neigungen und unterstützt sie mit entsprechenden Therapieangeboten dabei, kein Täter zu werden.
  • Daneben leisten die bayerischen Psychotherapeutischen Fachambulanzen für Gewalt- und Sexualstraftäter in München, Nürnberg und Würzburg mit Außenstellen in Memmingen, Regensburg und Kulmbach einen wichtigen Beitrag.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 26. Oktober 2022

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