Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten hat am 1. Februar 2022 die Veranstaltung und Verbreitung des Fernsehprogramms „RT DE“ in Deutschland beanstandet und untersagt, weil die dafür erforderliche medienrechtliche Zulassung nicht vorliegt.
Das Programm RT DE ist ein zulassungspflichtiges Rundfunkprogramm, für das gemäß § 52 Medienstaatsvertrag weder eine Zulassung erteilt noch beantragt wurde. Die Veranstaltung und Verbreitung des TV-Programms über Live-Stream im Internet, über die Mobile- und Smart-TV-App „RT News“ und über den Satelliten ist daher einzustellen. Die Veranstalterin von „RT DE“ kann sich auf keine andere europarechtlich legitime Erlaubnis berufen.
Die RT DE Productions GmbH mit Sitz in Berlin veranstaltet seit 16. Dezember 2021 das Fernsehprogramm „RT DE“ in eigener inhaltlicher Verantwortung. Das deutschsprachige, journalistisch-redaktionell gestaltete Programm richtet sich mit den Themenschwerpunkten Nachrichten, Dokumentation und Unterhaltung an ein deutsches Fernsehpublikum. Am 17. Dezember 2021 leitete die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) als örtlich zuständige Medienaufsicht ein medienrechtliches Verfahren ein, in dem die RT DE Productions GmbH als verantwortliches Unternehmen um Stellungnahme gebeten wurde. Da es sich um ein bundesweit verbreitetes Rundfunkprogramm handelt, obliegt die Entscheidung der ZAK.
Quelle: Kommission für Zulassung und Aufsicht, Pressemitteilung vom 2. Februar 2022