Vor dem Weihnachtsfest wurden in Niedersachsen insgesamt 46 Gefangene vorzeitig aus dem Strafvollzug entlassen. 39 Männer und sieben Frauen profitieren also in diesem Jahr von der „Weihnachtsgnade“. Zu den entsprechenden Gnadenerweisen hatte das Niedersächsische Justizministerium die Staatsanwaltschaften zuvor ermächtigt.
Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann: „Zum Weihnachtsfest wollen wir gerne einigen Gefangenen das Zusammensein mit der Familie ermöglichen, wenn die reguläre Haftentlassung ohnehin einige Tage später ansteht. Die Entlassung ab Anfang Dezember eröffnet zudem die Möglichkeit, wichtige Behördengänge noch im alten Jahr zu erledigen, und trägt damit zur Resozialisierung bei.“
Den 46 Gefangenen aus zehn Justizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt Hameln bleiben insgesamt 839 Hafttage erspart. Die Betroffenen wären regulär in der Zeit zwischen Anfang Dezember und Anfang Januar entlassen worden. Durchschnittlich werden durch die Gnadenentscheidungen gut 18 Tage Haft erlassen.
Die Entlassungen verteilen sich wie folgt auf die Justizvollzugsanstalten: Zehn Gefangene wurden aus der JVA Hannover entlassen, jeweils sieben aus der JVA Lingen und der JVA für Frauen in Vechta, sechs aus der JVA Oldenburg, vier aus der JVA Meppen, jeweils drei aus den Anstalten in Rosdorf und Sehnde, jeweils zwei aus Uelzen und Hameln und jeweils ein Gefangener aus den Anstalten in Bremervörde und Wolfenbüttel.
Ein Gnadenerweis vor Weihnachten ist in Niedersachsen nur unter engen Voraussetzungen möglich: Die restliche Haftzeit darf noch maximal einen Monat betragen und das Verhalten muss beanstandungsfrei gewesen sein. Von der vorzeitigen Entlassung ausgeschlossen sind Gefangene, die wegen vorsätzlicher Tötungs- oder Sexualdelikte in Haft sind.
Wer möchte, kann die Gnade ablehnen. Das ist auch in diesem Jahr wieder vorgekommen: In den JVAen Oldenburg und Wolfenbüttel sowie der JVA für Frauen in Vechta hat jeweils ein/e Gefangene/r auf eine Entlassung vor dem Weihnachtsfest verzichtet.
Die Weihnachtsgnade wird in Niedersachsen seit 1999 praktiziert. Wichtig: Die „Weihnachtsgnade“ ist keine „Weihnachtsamnestie“. Während bei einer Gnade stets eine Einzelfallentscheidung erfolgt, wirkt eine Amnestie über Einzelfälle hinaus für ganze Gruppen.
Quelle: Niedersächsisches Ministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 9. Dezember 2022