Seit mehreren Monaten beobachtet das ZKI eine signifikante Zunahme von Hackerangriffen auf Facebook-Konten. Betroffen sind private und gewerbliche Accounts. Diese werden von unbekannten Tätern übernommen und sodann missbräuchlich zur Verbreitung kinderporno-grafischer Inhalte genutzt. Hintergrund und Motivation der Täter sind Gegenstand der laufen-den Ermittlungen eines beim ZKI geführten Sammelverfahrens.
Ausgangspunkt zahlreicher beim ZKI geführter Ermittlungsverfahren wegen des Umgangs mit kinderpornografischen Inhalten sind Meldungen der sozialen Netzwerke, die über die US-amerikanische Einrichtung „National Center for Missing and Exploited Children“ (NCMEC) auch den deutschen Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt werden.
Seit einiger Zeit stellen die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des ZKI sowie die ermitteln-den Kriminalpolizeidienststellen fest, dass in einer Vielzahl von Fällen die Zugangsdaten zu Facebook-Konten von unbekannten Tätern ausgespäht wurden. Diese loggen sich sodann unberechtigt ein und posten – ohne Zutun der berechtigten Account-Inhaber – kinderpornografische Inhalte auf der sog. „Timeline“, also auf dem öffentlichen Teil des Accounts.
Die Gesamtzahl der in Bayern aufgefallenen Straftaten mit diesem Modus Operandi liegt mittlerweile bei mehr als 500. Die aus diesem Grund eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Ausspähens von Daten und der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte werden für alle bayerischen Fälle von dem unter dem Dach der Zentralstelle Cybercrime Bayern errichteten ZKI zentral geführt.
Betroffen sind sowohl private als auch gewerbliche Facebook-Konten. Eine konkrete Zielrichtung der unbekannten Täter kann derzeit nicht ausgemacht werden. Die übernommenen Accounts scheinen willkürlich ausgewählt zu sein. Es handelt sich demnach nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht um gezielte Angriffe auf bestimmte Geschädigte.
Die Ermittlungen gegen die noch unbekannten Täter werden derzeit unter Beteiligung der örtlich zuständigen Kriminalpolizeiinspektionen in alle Richtungen geführt. Weitere Einzelheiten zu konkreten Ermittlungsspuren und sich bietenden Ermittlungsansätzen können derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen nicht genannt werden.
Das ZKI richtet in diesem Zusammenhang einen dringenden Appell an die betroffenen Account-Inhaber und -Inhaberinnen und an mit diesen über die jeweiligen Accounts verbundene Personen:
• Dokumentieren Sie die missbräuchlich auf der Timeline geposteten Inhalte nicht durch Screenshots, auch nicht zu „Beweiszwecken“.
• Leiten Sie keinesfalls die auf der Seite eines Bekannten festgestellten Inhalte an diesen oder an Dritte weiter. Sie laufen durch eine solche Handlung Gefahr, sich selbst nach § 184b StGB wegen Verbreitung oder Besitzes kinderpornografischer Inhalte strafbar zu machen.
• Wenn Sie feststellen, dass Ihr Account unbefugt von unbekannten Dritten zur Verbreitung kinderpornographischer Inhalte genutzt wurde, wenden Sie sich unverzüglich an die örtlich zuständige Kriminalpolizeidienstelle und erstatten Sie Strafanzeige.
Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Pressemitteilung vom 2. November 2022