Mit Verschärfungen im Strafrecht will die CDU/CSU-Fraktion auf die Klima-Proteste der „Letzten Generation“ reagieren. Die Aktivistinnen und Aktivisten hatten in den vergangenen Wochen unter anderem Straßen blockiert und in Museen Kunstwerke attackiert. Ein entsprechender Antrag der Fraktion (20/4310) soll am Donnerstag erstmalig im Bundestag beraten werden.
In dem Antrag mit dem Titel „Straßenblockierer und Museumsrandalierer härter bestrafen – Menschen und Kulturgüter vor radikalem Protest schützen“ fordert die Fraktion die Bundesregierung unter anderem dazu auf, den Strafrahmen des Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (Paragraf 315 StGB) von drei Monaten bis zu fünf Jahren anzuheben, „um die besondere Gefährlichkeit der Straßenblockaden angemessen zu ahnden“. Aktuell ist auch eine Geldstrafe möglich. Zudem soll nach Willen der Fraktion der Tatbestand so ausgestaltet werden, „dass die Täter bereits dann bestraft werden, wenn die Blockade dazu geeignet ist, Leib und Leben eines Menschen zu gefährden, und die Täter nur billigend in Kauf nehmen, dass Rettungsdienste nicht zu Unfallopfern durchkommen“. Weiter verlangt die Fraktion, das Strafmaß für die Behinderung von hilfeleistenden Personen in Paragraf 323c Absatz 2 StGB auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe anzuheben. Aktuell ist eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vorgesehen. Der Straftatbestand des besonders schweren Falls der Nötigung in Paragraf 240 Absatz 4 StGB) soll ferner um weitere Regelbeispiele ergänzt werden: „Täter, die eine öffentliche Straße blockieren und billigend in Kauf nehmen, dass Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben behindert werden, sollen zukünftig mit Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren bestraft werden. Ebenso sollen Täter bestraft werden, die eine große Zahl von Menschen durch ihre Blockaden nötigen – etwa dann, wenn es durch die Blockaden im Berufsverkehr zu langen Staus kommt“, führte die Fraktion aus.
Um „Kunstwerke und Kulturgüter als Teil unseres kulturellen Erbes sowie die weiteren in § 304 StGB genannten Gegenstände besser vor mutwilligen Beschädigungen durch Straftäter zu schützen“, soll nach Auffassung der Union zudem der Straftatbestand der Gemeinschädlichen Sachbeschädigung angepasst werden. „Hierzu soll die Beschädigung oder Zerstörung solcher Gegenstände von bedeutendem finanziellen und/oder kunsthistorischen Wert als besonders schwerer Fall definiert und ein erhöhtes Strafmaß mit einer Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten vorgesehen werden“, heißt es in dem Antrag.
Zudem fordert die Unionsfraktion, Kettenbewährungsstrafen grundsätzlich zu unterbinden. Dazu soll laut Antrag Paragraf 56 StGB so ausgestaltet werden, so dass „Straftäter, gegen die wegen einer Straftat innerhalb laufender Bewährungszeit erneut eine Freiheitsstrafe aufgrund einer vorsätzlichen Straftat verhängt wird, künftig grundsätzlich keine erneute Bewährungsstrafe bekommen können“.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 638 vom 9. November 2022