Die Staatsanwaltschaft Berlin hat hinsichtlich eines 29-Jährigen, der am 8. Juni 2022 mit einem Auto in Berlin-Charlottenburg zahlreiche Menschen angefahren haben soll, beim Landgericht Berlin eine Antragsschrift im Sicherungsverfahren eingereicht. Dem Beschuldigten werden unter anderem ein vollendeter Heimtückemord mittels gemeingefährlicher Mittel und sechzehn versuchte Mordtaten vorgeworfen.
Am 8. Juni 2022 gegen 10.30 Uhr soll der Beschuldigte mit einem Auto von der Fahrspur des Kurfürstendamms bewusst in eine Personengruppe gefahren sein. Ihm soll es jedenfalls darauf angekommen sein, diese erheblich zu verletzen. Dass es auch Todesopfer geben könnte, soll ihm bewusst gewesen sein, er habe dies jedenfalls billigend in Kauf genommen. So soll er eine 51-jährige Lehrerin getötet haben. Deren Kollege und zwölf Schülerinnen und Schüler im Alter zwischen 14 und 17 Jahren einer 10. Schulklasse aus Bad Arolsen soll er zum Teil lebensgefährlich verletzt haben.
Bei der Weiterfahrt soll der Beschuldigte dann ein anderes Fahrzeug touchiert haben, bis er ungebremst über die Einmündung der Marburger Straße hinweg auf den gegenüberliegenden Gehweg fuhr. Dort soll er – mutmaßlich weiterhin mit Tötungsvorsatz – zwei vor einem Imbiss stehende Männer (29 und 31 Jahre alt) und eine 32-jährige im siebten Monat Schwangere erheblich verletzt haben. Die Fahrt endete, als er mit dem Fahrzeug die Schaufensterscheibe einer Parfümerie-Filiale durchbrach und an Ladenmobiliar zum Stehen kam.
Nach der vorläufigen Einschätzung eines psychiatrischen Sachverständigen lässt sich nicht ausschließen, dass der Beschuldigte schuldunfähig war. Sollte sich dies in der Hauptverhandlung bewahrheiten, bestünde keine strafrechtliche Verantwortlichkeit. Die Staatsanwaltschaft strebt daher die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Eine solche könnte angeordnet werden, wenn dem Beschuldigten die Begehung erheblicher Straftaten im Zustand nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit nachgewiesen werden würde. Außerdem muss zu befürchten sein, dass er ohne Behandlung weitere erhebliche, die Allgemeinheit gefährdende Taten begehen würde.
Im Falle einer solchen Anordnung entschiede das Gericht erstmals nach drei Jahren, dann nach sechs Jahren und ab dann alle zwei Jahre auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens, ob die Unterbringung noch fortdauern muss oder eine Entlassung des Beschuldigten in Betracht kommt.
Der Angeschuldigte war unmittelbar nach der Tat vorläufig festgenommen worden und ist seit dem 9. Juni 2002 bereits vorläufig im Krankenhaus des Maßregelvollzugs untergebracht.
Quelle: Staatsanwaltschaft Berlin, Pressemitteilung vom 27. Oktober 2022