Am heutigen Montag findet im Rechtsausschuss des Bundestages die Anhörung zu mehreren Gesetzesentwürfen zur Sterbehilfe statt. Rechtsanwältin Dr. Gina Greeve vertritt dort den Deutschen Anwaltverein (DAV). Sie hebt hervor, dass vor allem das Strafrecht nicht das geeignete Mittel für erforderliche Regelungen zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben sei.
„Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Verfassungswidrigkeit des § 217 StGB im Jahr 2020 deutlich zum Ausdruck gebracht, dass das verfassungsrechtlich verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht als Ausdruck persönlicher Autonomie auch ein Recht zum selbstbestimmten Sterben umfasst. Staat und Gesellschaft haben einen Sterbewunsch zu respektieren. Darunter fällt auch die Freiheit, sich das Leben zu nehmen und hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und in Anspruch zu nehmen. Erforderlich ist hierfür ein außerhalb des Strafrechts liegender rechtlich gesicherter Rahmen, der Sterbewilligen grundsätzlich Zugang zu freiwillig bereitgestellten Suizidhilfen ermöglicht.“
Quelle: Deutscher Anwaltverein, Pressemitteilung vom 28. November 2022