Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens von Bundeskriminalamt (BKA) und Generalstaatsanwaltschaft
Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – ist es gelungen,
die Darknet-Plattformen „BoyVids 6.0″, „Forbidden Love“ und „Child Porn Market” abzuschalten,
auf denen Fotografien und Videos von Darstellungen sexueller Gewalt an Kindern zum
Tausch bzw. zum Kauf angeboten wurden. Bei den abgeschalteten Plattformen handelte es sich um
die aktuell größten Anbieter von Abbildungen sexualisierter Gewalt an Kindern im Darknet.
Zudem wurden in diesem Zusammenhang in den vergangenen Wochen drei Beschuldigte in
Deutschland festgenommen, darunter der mutmaßliche Haupt-Administrator aller drei Plattformen.
Gegen die Beschuldigten besteht der dringende Verdacht der bandenmäßigen Verbreitung von
Kinderpornografie.


Nachdem BKA und ZIT bereits 2017 die Plattform „Elysium“ (111.000 registrierte User) und 2021
die Seite „Boystown“ (400.000 registrierte User) erfolgreich vom Netz nehmen und die Verantwortlichen
festnehmen konnten, hatte sich die Plattform „BoyVids 6.0“ seit dem vergangenen Jahr als
Tausch-Seite für Abbildungen sexualisierter Gewalt an Kindern, in diesem Fall an Jungen, etabliert.
410.000 registrierte Nutzer konnten dort auf Fotografien und Videos von Darstellungen sexueller
Gewalt gegenüber männlichen Kindern zugreifen.

Die Seite „Forbidden Love“ fungierte im Darknet als Tausch-Plattform für Abbildungen sexualisierter
Gewalt an Mädchen. Sie bestand seit Februar 2022 und hatte zum Zeitpunkt ihrer Abschaltung
846.000 registrierte Nutzer, die hier Zugriff auf Fotografien und Videos von Darstellungen sexueller
Gewalt gegenüber weiblichen Kindern hatten.


Auf den Verkauf von Abbildungen sexualisierter Gewalt an Kindern ausgerichtet war die Seite
„Child Porn Market”, die im Tor-Netzwerk unter der Abkürzung „CP Market“ seit etwa Oktober
2022 online war. Hier wurden zuletzt etwa 120 Videodateien sexueller Gewalt gegen männliche und
weibliche Kinder angeboten.


Die hohen Zahlen registrierter Nutzer sind vor dem Hintergrund zu sehen, dass die drei Plattformen
international ausgerichtet waren und Zugriffe aus aller Welt erfolgten.
Maßgeblich gesteuert wurden die Plattformen jedoch aus Deutschland. Der mutmaßliche Haupt-
Administrator, ein 21-Jähriger aus Sachsen, soll u. a. bereits auf der 2021 vom Netz genommenen
Plattform „Boystown“ aktiv gewesen sein. Dort soll er sich am Austausch kinderpornografischen
Materials beteiligt haben. Nach der Schließung von „Boystown“ soll der Beschuldigte die Nachfolge-
Plattform „BoyVids 6.0″ gegründet haben. Seine Festnahme erfolgte am 29.11.2022 nach intensiven
Ermittlungen von BKA und ZIT, durch die der Tatvorwurf gegen ihn erhärtet und die Identität
des Mannes, der anonym im Tor-Netzwerk agierte, letztlich erfolgreich aufgedeckt werden konnte.
Zwei weitere, ebenfalls beschuldigte Männer, welchen die Verbreitung kinderpornografischen Materials
vorgeworfen wird, wurden ebenfalls festgenommen Hierbei handelt es sich um einen 44-
Jährigen aus Niedersachsen, welcher am 6. November 2022 festgenommen werden konnte, sowie
um einen 45-Jährigen aus Schleswig-Holstein, der schließlich am 13. Dezember 2022 festgenommen
wurde.


Zeitgleich zu den polizeilichen Maßnahmen in Deutschland kam es Ende November 2022 in enger
Abstimmung mit ZIT und BKA auch zu einer Verhaftung im Ausland. So wurde in Brasilien ein
Administrator der Darknet-Plattform „Forbidden Love“ festgenommen.

Die Ermittlungen gegen weitere bislang unbekannte Betreiber und Nutzer der Plattformen dauern
an.


Die drei Plattformen „BoyVids 6.0“, „Forbidden Love“ und „Child Porn Market” sind seit Anfang
Dezember 2022 nicht mehr aufrufbar. Im Zuge der Abschaltungen wurden bislang Daten mit hunderttausenden Abbildungen sexualisierter Gewalt an Kindern gesichert und durch die Abschaltung
der weiteren Verbreitung entzogen.


Der Erfolg der Operation basiert auch auf der guten internationalen Zusammenarbeit mit den Partnerdienststellen des BKA in Brasilien (Policia Federal), den USA (FBI) und Australien (AFP).

Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Pressemitteilung vom 16. Dezember 2022

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