Das Bundesjustizministerium will die bisherige Vorratsdatenspeicherung abschaffen und stattdessen das sogenannte „Quick-Freeze-Verfahren“ einführen.
Wie funktioniert das Quick-Freeze-Verfahren?
In einem ersten Schritt können bei Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung Ermittlungsbehörden relevante Telekommunikationsdaten umgehend bei den Providern sichern lassen.
Wenn sich dann im Verlauf der weiteren Ermittlungen zeigt, dass die daten tatsächlich für das Verfahren relevant sind, dürfen die Ermittler in einem zweiten Schritt auf die Daten zugreifen.
Sowohl das Einfrieren, als auch die spätere Übermittlung an die Behörden benötigen eine gerichtliche Anordnung. Das Quick-Freeze-Verfahren ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zulässig- Der EuGH hatte kürzlich bestätigt, dass die bisherige anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland rechtswidrig ist.
Quelle: Bundesjustizministerium, Beitrag vom 25. Oktober 2022