Die Fraktion Die Linke will das sogenannte Containern entkriminalisieren. Dabei handelt es sich um die Entnahme noch genießbarer Lebensmittel aus Abfallcontainern von Supermärkten. Wie die Fraktion in einem Gesetzentwurf (20/4421) ausführt, können solchen Taten gegenwärtig als Diebstahl eingeordneten werden. Die Fraktion verweist auf Umfragen, nach denen sich 80 Prozent der Befragten gegen eine Strafbarkeit aussprechen würden. „In der aktuellen Situation der steigenden Lebensmittelpreise kann eine Strafbarkeit von Menschen, die sich noch genießbare Lebensmittel aneignen, noch weniger gerechtfertigt werden“, führt die Fraktion aus.
Zur Umsetzung sieht der Gesetzentwurf eine Änderung im Paragraf 248a Strafgesetzbuch („Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen“) vor. Danach soll von einer Strafverfolgung dann abgesehen werden, „wenn sich die Tat auf Lebensmittel bezieht, die vom Eigentümer in einem Abfallbehältnis, welches der Abholung und Beseitigung durch einen Entsorgungsträger dient, deponiert oder anderweitig zur Abholung bereitgestellt wurden“.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 664 vom 16. November 2022