Durch verwandtschaftliche Beziehungen und gemeinsame ethnische Herkunft verbundene Gruppen (sog. Clans) beeinträchtigen seit Jahren die objektive Sicherheit und das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung einzelner Regionen Niedersachsens. Dabei umfasst der Phänomenbereich der Clankriminalität sämtliche Facetten der Missachtung gesetzlicher Regelungen beginnend bei allgemeinen Verstößen gegen die Rechtsordnung wie Verkehrsdelikten, Ordnungswidrigkeiten, Gewalt- und Eigentumsdelikten über Clan-Auseinandersetzungen auf offener Straße und Blutrache bis hin zur strukturierter organisierter und/oder politisch motivierter Kriminalität. Selbst gegebene Normen einer patriarchalisch hierarchisch ausgeprägten Familienstruktur gehen in diesen Clans gesellschaftlichen Regelungen vor.
Prägendes Merkmal der Clankriminalität ist die Ausnutzung clanimmanenter Bedrohungspotentiale gegen jeden, der den Interessen der Familie bzw. den Zielen des Clans im Wege steht.
Clankriminalität ist mithin ein gesamtgesellschaftliches Problem. Deswegen müssen bei der abstrakten Bekämpfung des Phänomens alle staatlichen Stellen mit Berührungspunkten zu kriminellen Clanmitgliedern einbezogen werden. Dabei ist ein geschlossenes und konsequentes Auftreten aller Akteure in rechtlichen Bereichen (z.B. Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Gewerbe-, Bauordnungs-, Finanz- und Steuer-, Verwaltungs- und Arbeits- und Sozialrechts) von besonderer Bedeutung.
Ein wesentlicher Baustein der erfolgreichen Bekämpfung krimineller Clanstrukturen ist das niedrigschwellige Einschreiten in Hinblick auf die Gefahrenabwehr sowie die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten unter Einbeziehung aller rechtlichen Möglichkeiten.
Um der Entwicklung und Verfestigung krimineller Clanstrukturen entgegenzuwirken vereinbaren die beteiligten Behörden aus dem Bereich Stadt und Landkreis Osnabrück die Bildung einer regionalen Kooperationsvereinbarung zur Verhinderung von Gefahren und Straftaten durch Mitglieder krimineller Clans in der Region.
Am 03.11.2022 haben die Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Behörden (Stadt Osnabrück, Landkreis Osnabrück, Finanzamt für Fahndung und Strafsachen in Oldenburg, Polizeiinspektion Osnabrück, Staatsanwaltschaft Osnabrück) die Vereinbarung unterzeichnet.
Quelle: Staatsanwaltschaft Osnabrück, Pressemitteilung vom 4. November 2022