Der Haushaltsausschuss hat am Mittwoch die Beratungen zum Haushalt 2022 mit dem Einzelplan des Bundesjustizministeriums fortgesetzt. Den um wenige Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen ergänzten Einzelplan nahm der Ausschuss mit Koalitionsmehrheit und den Stimmen der AfD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und Die Linke an. Weitere Änderungen können gegebenenfalls noch in der Bereinigungssitzung am 19. Mai vorgenommen werden, dann werden auch die Personaltitel aufgerufen.
Neu in den Einzelplan aufgenommen haben die Koalitionsfraktionen 200.000 Euro für den Bau zweier Wohnungen in einem Wohnbauprojekt für von Armut betroffene Holocaust-Überlebende in Israel. Diese neue Ausgabe soll durch eine Kürzung im Titel „Kosten für das Vorhalten von Datenbanken durch die juris GmbH“ gegenfinanziert werden, in dem laut Änderungsantrag ein geringerer Bedarf besteht.
Der Ausschuss beschloss zudem einen Maßgabebeschluss der Koalitionsfraktionen zur Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter (OP-CAT). Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Ausschuss bis Ende September 2022 einen Bericht vorzulegen, „wie deren Wirksamkeit und Arbeitsfähigkeit weiter verbessert und ausgebaut werden kann“.
Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen fanden keine Mehrheit. Die Unionsfraktion hatte vorgeschlagen, die Personalkostenkürzung beim Generalbundesanwalt (Kapitel 0714) in Höhe von drei Millionen Euro zurückzunehmen.
Die AfD-Fraktion forderte unter anderem, im Titel „Überregionale Einrichtungen im Interesse von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung“ den Ansatz um 1,4 Millionen Euro auf 1,8 Millionen Euro zu kürzen. Die Kürzungen sollten nach Willen der Fraktion die „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“, den „Weimarer Republik e. V.“ und die „Hirschfeld-Eddy-Stiftung, Berlin“ betreffen. Zur Begründung der vorgeschlagenen vollständigen Kürzung der Mittel für die Magnus-Hirschfeld-Stiftung verwies die Fraktion unter anderem darauf, dass die Tätigkeit der Stiftung dem Stiftungszweck nicht entsprechen würde. „Darüber hinaus wurde der AfD bereits 19 mal in Folge das demokratische Mitwirkungsrecht im Kuratorium der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld verwehrt, was dazu führt, dass die Arbeit der Stiftung zusätzlich delegitimiert wird“, führte die Fraktion weiter in ihrem Antrag aus.
Die Fraktion Die Linke schlug vor, neue Verpflichtungsermächtigungen im Titel „Entschädigung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten und Verfolgten“ in Höhe von insgesamt 900.000 Euro auszubringen. „Das Entschädigungsgesetz (StrRehaHomG) für in der Nachkriegszeit verfolgte Homosexuelle muss verlängert werden, damit Berechtigte auch in den kommenden Jahren noch Anträge stellen können“, forderte die Fraktion. Zudem schlug die Fraktion weitere 2,5 Millionen Euro für die „Förderung unabhängiger Rechtsberatung für Geflüchtete an EU-Außengrenzen“ vor.
Für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) sind im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2022 Ausgaben in Höhe von rund 935 Millionen Euro vorgesehen. Das sind 22,5 Millionen Euro weniger als das Soll für 2021. Ein Grund dafür ist der Neuzuschnitt der Ministerien. Im Zuge der Regierungsbildung wanderte die Zuständigkeit für den Verbraucherschutz zum Bundesumweltministerium.
Die Haushaltsberatungen im Ausschuss sollen nach aktueller Planung mit der sogenannten Bereinigungssitzung am 19. Mai enden. Die abschließende Beratung des Haushaltsgesetzes soll in der Woche 30. Mai bis 3. Juni stattfinden.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 196 vom 27. April 2022