Im Februar hatte Justizsenatorin Claudia Schilling die Bremer Initiative zur Bekämpfung der Geldwäsche im Profisport persönlich im Bundesrat vorgestellt: Um den Bereich des Profisports besser vor Geldwäsche zu schützen, sollen– so der Bremer Vorschlag – die Regelungen des Geldwäschegesetztes künftig auch auf Spielervermittler, sowie auf Vereine und Unternehmen mit Mannschaften in einer ersten, zweiten oder dritten Liga ausgeweitet werden. Damit würden auch diese unter die Meldepflicht beim Verdacht auf Geldwäsche fallen, wie sie etwa für Banken, Rechtsanwälte, Versicherungsunternehmen oder Wirtschaftsprüfer gilt. Berlin hatte sich dem Bremer Vorstoß angeschlossen – heute votierten neben Bremen und Berlin zudem Mecklenburg-Vorpommern, das Saarland und Thüringen für das Gesetzesvorhaben.
Claudia Schilling: „Auch wenn wir heute keine Mehrheit erhalten haben: Das Thema ist damit keineswegs vom Tisch. Im Gegenteil: Wir bleiben am Ball! Die Diskussion im Bundesrat hat deutlich gezeigt, dass die Gefahr einer Zersetzung des Profisports durch schmutziges Geld sehr real ist.“ Dies sei übrigens auch keine Neuigkeit, so Schilling: „Bereits seit 2007 warnt beispielsweise die EU-Kommission regelmäßig vor der Unterwanderung des professionellen Sports durch Geldwäsche und die wiederkehrenden Schlagzeilen zu ominösen Geldflüssen und dubiosen Geschäften von Spielerberatern sind hinlänglich bekannt.“
Dass der Bremer Vorschlag nun im Bundesrat keine Mehrheit bekommen hat, habe in erster Linie nicht inhaltliche, sondern andere Hintergründe: „Von Seiten der Länder, die jetzt im Bundesrat ablehnend votiert haben, sind vornehmlich Bedenken hinsichtlich des personellen und finanziellen Aufwandes bei der Durchsetzung des Geldwäschegesetzes geltend gemacht worden. Konkret: Die ablehnenden Länder befürchten, dass sie letztlich auf zusätzlichen Kosten sitzen bleiben, die entstehen, wenn künftig neben Notaren, Versicherungsunternehmen sowie den übrigen Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz auch Proficlubs, Verbände und Spielerberater auf die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben überprüft werden müssten. Das mag zwar angesichts der begrenzten Mittel und der komplexen Aufgaben der Geldwäscheaufsicht verständlich sein, heißt aber in letzter Konsequenz: Man nimmt ein Problem wahr, entscheidet sich aber, es nicht weiter zu beachten – weil dies zusätzliche Kosten und Arbeit in den Ländern verursachen würde. Das entspricht – mit Verlaub – nicht meinem Rechtsstaatsverständnis: Auch, wenn es zusätzlichen Aufwand verursacht, müssen wir die Bedrohung durch Geldwäsche im Profifußball sehr ernst nehmen, auch um die Integrität des Sports schützen“, betont Schilling.
Die Bremer Bundesratsinitiative habe bereits einiges erreicht – nämlich, dass das Thema einmal mehr in den Fokus geraten ist, so Senatorin Claudia Schilling abschließend: „Und wir lassen uns nicht entmutigen, sondern bleiben dran: Ich stehe im Kontakt mit den zuständigen Sprecherinnen und Sprechern der SPD-Bundestagsfraktion und bin guter Dinge, dass unser Gesetzesvorschlag von dort aus unterstützt und in die in die Gesetzgebung einfließen wird.“
Quelle: Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen, Pressemitteilung vom 28. Oktober 2022