Mit einem neuen Rekord-Eingang von 298.507 Geldwäscheverdachtsmeldungen verzeichnete die FIU im Jahr 2021 ein Plus von rund 154.500 Meldungen im Vergleich zum Vorjahr. Damit hat sich innerhalb eines Jahres die Anzahl der eingehenden Verdachtsmeldungen mehr als verdoppelt (2020: 144.005). Ursachen für den weiterhin enormen Anstieg des Meldeaufkommens sind unter anderem die Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwGMeldV-Immobilien), welche zum 1. Oktober 2020 in Kraft getreten ist und im Jahr 2021 spürbar ihre Wirkung entfaltete, die Novellierung des Geldwäschetatbestandes in Form der Einführung des sog. „All-Crime-Ansatzes“ sowie die dynamische Entwicklung des Marktes für Kryptowerte.
Wie schon in den vorangegangenen Jahren lässt sich der Anstieg des Meldeaufkommens sowohl im Bereich des Finanz- als auch des Nichtfinanzsektors feststellen. Der weit überwiegende Teil der Meldungen – rund 97 % – stammen allerdings nach wie vor aus dem Finanzsektor. Im Nichtfinanzsektor kam es mithin zu einem überproportionalen Meldungsanstieg – im Vergleich zum Vorjahr hat sich hier die Anzahl der Verdachtsmeldungen dieser Verpflichtetengruppe annähernd verdreifacht. Dies ist vor allem auf das erhöhte Meldeaufkommen der Notarinnen und Notare sowie der Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler infolge der Einführung der GwGMeldV-Immobilien zurückzuführen, welche u.a. die Meldepflichten der im Immobiliensektor tätigen rechtsberatenden Berufsgruppen sowie der Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler weiter konkretisiert. Besonders im Fokus stehen hierbei Finanztransaktionen mit Bezügen zu Immobiliengeschäften, die mögliche Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. Neben der deutlichen Zunahme der Registrierungszahlen stabilisierte sich auch die Anzahl der durch diese Verpflichtetengruppe abgegebenen Meldungen mit bis zu 600 Verdachtsmeldungen pro Monat auf einem relativ hohen Niveau.
Die Anzahl der an die FIU übermittelten Meldungen, die in einem möglichen Zusammenhang mit der Thematik „COVID-19“ standen, ging im Vergleich zum Vorjahr insgesamt deutlich zurück. Dennoch wurden der FIU im Jahr 2021 – zum Teil auch aufgrund nachgelagerter systematischer Analysen der Verpflichteten aus dem Finanzsektor – rund 3.400 Sachverhalte im Zusammenhang mit entsprechenden Betrugsschemata gemeldet (2020: rund 11.200). Hierunter befanden sich beispielsweise auch Meldungen mit Bezügen zum Abrechnungsbetrug durch Betreiberinnen und Betreiber sog. „Corona-Teststationen bzw. -zentren“.
Aufgrund der andauernden dynamischen Entwicklung des Kryptomarktes setzte sich im Jahr 2021 auch der Anstieg der bei der FIU eingegangenen Meldungen mit Bezügen zu Kryptowerten fort. Die Anzahl dieser Meldungen belief sich im Gesamtjahr auf rund 5.230 (2020: rund 2.050). Auch hier waren erste Effekte der geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen spürbar, wonach das Kryptoverwahrgeschäft als Finanzdienstleistung einzustufen ist und entsprechende Dienstleistungsunternehmen der aufsichtsrechtlichen Erlaubnis bedürfen. So ist z. B. der Anteil der Meldungen von Finanzdienstleistungsinstituten im Vergleich zum Vorjahr auf rund 7,5 % angestiegen (2020: rund 1 %).
Auch die Gesamtzahl der bei der FIU eingehenden Ersuchen nationaler Partnerbehörden stieg im Jahr 2021 erneut an und hat sich mit knapp 4.600 Vorgängen im Vergleich zum Vorjahr um rund 21 % erhöht (2020: rund 3.800). Wie im Jahr zuvor nehmen hier insbesondere die Ersuchen der Landeskriminalämter sowie der örtlichen Polizeibehörden einen wesentlichen Anteil ein. Die FIU leistet im Rahmen der Beauskunftung dieser Ersuchen einen maßgeblichen Beitrag zur Unterstützung der Ermittlungsbehörden bei der Aufklärung von Strafverfahren, die im Zusammenhang mit Geldwäsche bzw. Terrorismusfinanzierung stehen.
Christof Schulte, Leiter der FIU:
„Infolge der anhaltenden Attraktivität des Immobilienmarkts sowie des im Jahr 2021 relativ niedrigen Zinsniveaus am Kapitalmarkt verfügt der Immobiliensektor auch weiterhin über eine hohe Anziehungskraft für Anlegerinnen und Anleger aller Art – so auch für Kriminelle, die nach wie vor mit Hochdruck versuchen, ihre illegal erwirtschafteten Gewinne in „Betongold“ zu investieren und auf diesem Wege „reinzuwaschen“. Nicht zuletzt aus diesem Grunde stand der Immobiliensektor auch im Jahr 2021 im besonderen Fokus der operativen Analysen der FIU. Für uns besonders relevant sind dabei die von Notarinnen und Notaren sowie Immobilienmaklerinnen und Immobilienmaklern übermittelten Meldungen, die uns seit Inkrafttreten der Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich erreichen. Diese Entwicklung zeigt deutlich, dass sowohl die in Federführung des Bundesministeriums der Finanzen angepassten rechtlichen Rahmenbedingungen als auch die kontinuierlichen Sensibilisierungsmaßnahmen der zuständigen Aufsichtsbehörden und der FIU spürbar wirken.“
Quelle: Generalzolldirektion, Pressemitteilung vom 12. September 2022