„Der Startschuss für das erste elektronische Examen in der staatlichen Pflichtfachprüfung ist gefallen! Das Landesprüfungsamt hat die betroffenen Kreise, insbesondere die Kandidatinnen und Kandidaten des Examenstermins im August 2023 angeschrieben und darüber informiert, dass sie zum ersten Mal wählen können, ob sie die Aufsichtsarbeiten elektronisch oder handschriftlich anfertigen möchten. Die Studierenden haben nun genug Zeit, um sich auf einem Demoportal mit der eingesetzten Software vertraut zu machen. So können sie für sich entscheiden, ob sie die Klausuren elektronisch oder handschriftlich schreiben wollen“, erklärte Staatssekretär Dr. Matthias Frey.
Nachdem sich nämlich das Verfahren der elektronischen Prüfung im zweiten juristischen Examen in Rheinland-Pfalz bewährt hat, hat das Landesprüfungsamt aktuell angekündigt, das Angebot ab 2023 auch auf die Klausuren in der Pflichtfachprüfung des ersten Examens ausdehnen zu wollen.
„Rheinland-Pfalz bietet nun nicht nur als eins von drei Bundesländern an, die Klausuren des zweiten juristischen Staatsexamens elektronisch zu schreiben, sondern auch als bislang erstes Bundesland die Klausuren in der staatlichen Pflichtfachprüfung des ersten Examens. Damit erreichen wir einen weiteren Meilenstein in der Digitalisierung der juristischen Ausbildung!“, bekräftigte Staatssekretär Dr. Frey.
Die Möglichkeit, die Klausuren mit einem Laptop zu schreiben, wird sowohl in Mainz als auch Trier bestehen. In der regulären Anmeldefrist muss sich jede Kandidatin und jeder Kandidat entscheiden, ob sie oder er die Klausuren handschriftlich oder elektronisch anfertigen wird. Eine Wechselmöglichkeit zwischen handschriftlicher und elektronischer Anfertigung im laufenden Prüfungsdurchgang besteht nicht.
Information:
Das Studium der Rechtswissenschaften wurde früher mit dem „ersten Staatsexamen“ abgeschlossen. 2006 wurde das erste Staatsexamen durch die „erste Prüfung“ abgelöst, welche neben einem staatlichen Examensteil (sog. staatliche Pflichtfachprüfung) einen universitären Teil (Schwerpunktbereichsprüfung) umfasst. Die Pflichtfachprüfung fließt zu 70% und die Schwerpunktbereichsprüfung zu 30% in die Gesamtnote ein. Die Pflichtfachprüfung wird von den Justizprüfungsämtern der Bundesländer gestellt und bewertet. Die Schwerpunktbereichsprüfung wird an den jeweiligen Universitäten abgeleistet.
Nach der bestandenen ersten Prüfung folgt (meist) der zweijährige Vorbereitungsdienst (sog. Referendariat), das an die praktische juristische Tätigkeit heranführen soll. Außerdem wird darin auf die zweite juristische Staatsprüfung (oder auch sog. zweites juristisches Staatsexamen) vorbereitet.
Informationen zum bereits bewährten Verfahren der elektronischen Prüfung in der zweiten juristischen Staatsprüfung sind auf der Homepage des Landesprüfungsamts zu finden:
https://jm.rlp.de/de/service/landespruefungsamt-fuer-juristen/elektronisches-examen/
Quelle: Justizministerium Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 3. November 2022