Die Staatsanwaltschaft Dresden und das Landeskriminalamt Sachsen ermitteln derzeit gegen einen 54-jährigen Niederländer wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, er habe im Dezember 2021 einen niederländischen Kunstdetektiv kontaktiert und sich als Diamantenhändler aus Antwerpen ausgegeben. Ihm sei der bei dem Einbruch in das Grüne Gewölbe entwendete Bruststern des polnischen Weißen Adler-Ordens für 40.000 EUR zum Kauf angeboten worden. Er und sein Chef hätten das Stück untersucht und seien zu dem Ergebnis gelangt, dass es sich tatsächlich um einen Teil des Diebesgutes aus dem Grünen Gewölbe handele. Der Beschuldigte gab vor, das Schmuckstück zum Zwecke der Rückführung an die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) von den Anbietern kaufen zu wollen.
Wie von dem Beschuldigten beabsichtigt, wandte sich der Kunstdetektiv daraufhin an einen Rechtsanwalt, der im Auftrag der SKD und einer privaten Initiative mit der möglichen Rückgewinnung des Diebesgutes und der Auslobung einer Belohnung hierfür befasst war. Der Rechtsanwalt vereinbarte daraufhin mit dem Kunstdetektiv die Bereitstellung eines Geldbetrages in Höhe von 40.000 EUR in bar für den 27. Dezember 2021 in Antwerpen, um den Ankauf des Schmuckstücks zu ermöglichen.
Da der Kunstdetektiv bereits in der Vergangenheit in mehreren Fällen erfolgreich an der Rückführung von gestohlenen Kunstwerken mitgewirkt hatte und die Schilderungen des Beschuldigten auch aus polizeilicher Sicht zunächst plausibel klangen, kam es am 27. Dezember 2021 zu einem Treffen zwischen mehreren Vertretern der SKD, dem Beschuldigten und dem Kunstdetektiv in Antwerpen. Der Beschuldigte gab dort erneut vor, das Schmuckstück für die SKD ankaufen zu wollen. In dem längeren Gespräch legte er einen außerordentlichen Kunstsachverstand an den Tag. Im Ergebnis entschieden sich die Vertreter der SKD, dem Beschuldigten das Bargeld zum Zwecke des Rückkaufs über den Kunstdetektiv auszuhändigen, was auch geschah. Entgegen seiner Beteuerungen ergriff der Beschuldigte mit dem Geld die Flucht.
Die Identität des Beschuldigten, der in den Niederlanden bereits erheblich und einschlägig vorbestraft ist, konnte nach kurzen und intensiven Ermittlungen schnell geklärt werden. Der Beschuldigte befand sich in den Niederlanden bereits seit Anfang März in anderer Sache in Haft. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden erließ der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden im Mai 2022 einen Europäischen Haftbefehl gegen den Beschuldigten. Der Beschuldigte befand sich auch zu dieser Zeit noch in den Niederlanden in anderer Sache in Haft. Er wurde am 10. November 2022 nach Deutschland überstellt und dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Dresden vorgeführt. Dieser hat den Haftbefehl gegen den Beschuldigten in Vollzug gesetzt. Der Beschuldigte befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft.
Der Beschuldigte hat bislang keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und des Landeskriminalamtes Sachsen dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Quelle: Staatsanwaltschaft Dresden, Pressemitteilung vom 17. November 2022