Der hessische Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck hat am 16. September 2022 die hessische Bundesratsinitiative zur Entlastung zivilgerichtlicher Massenverfahren (Drucksache 342/22) in der Plenarsitzung des Bundesrates vorgestellt. Heute wurde in der 1025. Bundesratssitzung über den Entschließungsantrag zur effizienteren Bearbeitung von Massenverfahren abgestimmt.
Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck erklärte nach der Abstimmung: „Der hessische Entschließungsantrag zur effizienteren Bearbeitung von zivilgerichtlichen Massenverfahren, wie Diesel- und Fluggastklagen sowie Schadensersatzforderungen in Kapitalanlageverfahren, wurde soeben im Bundesrat einstimmig angenommen. Die länderübergreifende Zustimmung zeigt, wie dringlich ein gesetzlicher Rahmen für die Bewältigung von zivilgerichtlichen Massenverfahren ist. Hessen hat die Rufe aus der Praxis aufgegriffen und dem Bundesgesetzgeber konkrete Vorschläge zur effizienteren Bearbeitung zivilgerichtlicher Massenverfahren unterbreitet. Dazu zählen beispielsweise frühzeitigere Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie die Vermeidung sich wiederholender Beweisaufnahmen. Auch der Deutsche Richterbund hat weiterführende Vorschläge in die Diskussion eingebracht. Bundesjustizminister Marco Buschmann liegen diese konkreten Empfehlungen seit längerem vor. Nach dem sehr klaren Votum des Bundesrats ist jetzt der Bundesjustizminister am Zug, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die Gerichte bei Massenverfahren zu entlasten. Die heutige Abstimmung beweist eindrücklich, dass sich alle Länder bei der Dringlichkeit des Reformbedarfs und den konkreten Lösungswegen einig sind. Es bleibt zu hoffen, dass der Bundesjustizminister das einstimmige Votum der Länder und die lauten Hilferufe der Praktikerinnen und Praktiker ernst nimmt.“
Der Minister fügte hinzu: „Die Länder können nicht jedes Phänomen in der Justiz durch zusätzliche Stellen lösen. Personelle Ressourcen werden immer endlich sein. Deshalb muss der unverhältnismäßigen Bindung von Personal durch Massenverfahren entgegengewirkt werden. Die Bearbeitung anderer Verfahren leidet unter der Verfahrensflut bei den Massenverfahren; Verfahrenslaufzeiten verlängern sich. Im Ergebnis führt dies zu einer enormen Unzufriedenheit aller Verfahrensbeteiligten. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft erwarten von der Justiz zu Recht, dass sie gerichtliche Entscheidungen in angemessener Zeit erhalten.“
„Bisher hat sich der Bundesjustizminister nur unzureichend um die Belange der Länder gekümmert. Die Hilferufe aus der Praxis wurden von ihm ignoriert. Bund und Länder haben aber eine gemeinsame Verantwortung für das Funktionieren des Rechtsstaats. Daher appelliere ich an Herrn Buschmann, die konkreten Vorschläge der hessischen Bundesratsinitiative aufzugreifen und so schnell wie möglich, gesetzliche Voraussetzungen zur Bewältigung von Massenverfahren zu schaffen, damit die Gerichte in den Ländern die dringend benötigte Entlastung erhalten“, betonte Justizminister Roman Poseck abschließend.
Quelle: Hessisches Ministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 7. Oktober 2022