Hessen will sich bei der anstehenden Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister dafür einsetzen, dass in bestimmten Verfahren ein Rechtsrahmen für eine digitale Antragstellung bei Gericht geschaffen wird. Nach dem heute vorgelegten Beschlussvorschlag soll eine Arbeitsgruppe gebildet werden, die prüft, wie Zugangsbarrieren zur Justiz weiter abgebaut werden können. Dafür könnte in bestimmten Antragsverfahren, zum Beispiel in Gewaltschutzverfahren, auf ein persönliches Erscheinen bei Gericht verzichtet werden.
Der hessische Justizminister, Prof. Dr. Roman Poseck, erklärte hierzu: „Bürgernähe ist ein wichtiges Markenzeichen unserer Justiz. Dafür müssen wir den digitalen Zugang zur Justiz erweitern. Ein Baustein dafür sollte die digitale Antragstellung in ausgewählten Verfahren sein. Unser Ziel muss es sein, zu überprüfen, in welchen Verfahren es tatsächlich erforderlich ist, dass Bürgerinnen und Bürger mit bestimmten Anliegen das Gericht persönlich aufsuchen müssen. Durch die vorhandenen Technologien kann bereits in vielen Fällen auf eine körperliche Anwesenheit der Beteiligten vor Ort – auch zur Identitätsfeststellung – verzichtet werden.“
Viele Rechtsuchende können auch das nächstgelegene Amtsgericht nicht ohne erheblichen Aufwand erreichen. So kann fehlende Mobilität in ländlichen Gegenden beziehungsweise bei körperlich eingeschränkten, älteren und kranken Personen oder bei fehlender Kinderbetreuung dazu führen, dass die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes erschwert wird.
„Auch die Erfahrungen in der Pandemie haben die Erforderlichkeit einer Ausweitung digitaler Zugänge zur Justiz nachdrücklich vor Augen geführt. Die hessische Justiz ist hier bereits gut vorangekommen, so etwa mit der Eröffnung des digitalen Rechtsverkehrs für die Bürgerinnen und Bürger. Eine digitale Antragstellung könnte daneben auch mit weiteren digitalen Dienstleistungen wie der in Hessen derzeit in der Pilotierung befindlichen Online-Terminvereinbarung kombiniert werden“, so Prof. Dr. Roman Poseck abschließend.
Quelle: Hessisches Ministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 26. September 2022