Die Bundesregierung hält den Einsatz von Feldjägern der Bundeswehr im Rahmen einer Befragung von Soldaten durch den Militärischen Abschirmdienst (MAD) vom 7. bis 10. März 2022 im Raum Hannover für „grundsätzlich rechtlich zulässig“. Dies teilt sie in ihrer Antwort (20/3910) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/3910) mit. Der Feldjägereinsatz habe dem Schutz der MAD-Mitarbeiter im Rahmen einer Verdachtsfallbearbeitung im Phänomenbereich Rechtsextremismus gedient. Die Prüfung, ob der Einsatz der dienstlichen Zweckmäßigkeit oder Verhältnismäßigkeit entsprochen hat, sei noch nicht abgeschlossen. Die zuständige Staatsanwaltschaft Hannover habe den vorliegenden Sachverhalt geprüft und keine hinreichenden Anhaltspunkte für strafbare Handlungen festgestellt. Sie habe daher von strafrechtlichen Ermittlungen abgesehen.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 604 vom 27. Oktober 2022