Erstmalige Befassung mit Gebietskonflikt nach dem „Habeck‘schen Muschelfrieden“ – Genehmigung bestätigt
Erstmals hat sich das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht mit der Miesmuschelfischerei nach dem sogenannten „Habeck‘schen Muschelfrieden“ befasst. Eine für einen Muschelkulturbezirk im Bereich „Weiße Düne“ vor Hörnum (Sylt) erteilte Genehmigung wurde bestätigt. Die Miesmuschelwirtschaft im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer beruht auf einer Vereinbarung der betroffenen Interessenträger, dem sog. „Habeck‘schen Muschelfrieden“und dem daraus entwickelten Programm…