Aufenthalts- und Betretensverbot für Lützerath in weiteren Eilverfahren bestätigt
Das Verwaltungsgericht bestätigt erneut die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts- und Betretensverbots, das der geplanten und ab heute angekündigten Räumung der Ortslage Lützerath dienen soll. Bereits mit Beschluss vom 5. Januar 2023 hatte das Verwaltungsgericht entschieden, dass die Allgemeinverfügung des Kreises Heinsberg vom 20. Dezember 2022, mit der für den Zeitraum 23.…