„American Bully“ ist gefährlicher Hund
Zur Feststellung von gefährlichen Hunden nach dem Berliner Hundegesetz (HundeG) reicht es aus, dass wesentliche Merkmale des Hundes mit dem Rassestandard eines im Gesetz aufgeführten Hundes übereinstimmen. Abweichende Rassebezeichnungen hindern die Zuordnung nicht. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Der Kläger ist Eigentümer einer Hündin, deren Rasse im Impfbuch des…