Einzelne gesetzliche Befugnisse des BKA zur Datenerhebung und Datenspeicherung sind in Teilen verfassungswidrig
Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass § 18 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 18 Abs. 2 Nr. 1 Bundeskriminalamtgesetz (BKAG), soweit dieser in Verbindung mit § 13 Abs. 3, § 29 BKAG dem Bundeskriminalamt die Speicherung von Daten im polizeilichen Informationsverbund erlaubt, sowie § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BKAG mit dem Grundrecht auf…