Lübeck: Änderung des Bebauungsplans „Bei der Lohmühle/Stockelsdorfer Straße“ (A1 Center) bestätigt
Der Änderung des Bebauungsplans „Bei der Lohmühle/Stockelsdorfer Straße“ der Hansestadt Lübeck, der das Grundstück des A1 Centers umfasst, ist rechtmäßig. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht am Mittwoch entschieden (Az. 1 KN 2/20).