OVG bestätigt Auswahlentscheidung für den neuen Generalstaatsanwalt in Schleswig-Holstein
In dem Konkurrentenverfahren um die Stelle der Generalstaatsanwältin bzw. des Generalstaatsanwalts bei der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein hat der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts heute die Auswahlentscheidung des Landes Schleswig-Holstein im Eilverfahren bestätigt (Az. 2 MB 6/24). Ausgewählt worden war ein Bewerber aus Hamburg. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wurde damit geändert.