Staatsanwaltschaft und Polizeidirektion Dresden führen die elektronische Akte ein
Am 29. Januar 2025 wird in der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden die elektronische Akte (E-Akte) eingeführt. Das bedeutet, dass fast alle ab heute neu bei der Staatsanwaltschaft Dresden oder der Polizeidirektion Dresden eingehenden Verfahren ausschließlich elektronisch geführt werden.