AfD-Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 30. Oktober 2020 erfolglos
Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat durch Beschluss vom 15. August 2024 entschieden, dass die Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung in Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 30. Oktober 2020 mit der Verfassung des Freistaates Sachsen vereinbar sind.