Justiz Sachsen-Anhalt führt elektronische Kostenmarke ein
In Sachsen-Anhalt wird mit dem Jahreswechsel ein neues Zahlungsmittel für Gerichts- und Verwaltungskosten eingeführt. Ab 1. Januar 2024 können bestimmte zu leistende Zahlungen bei der Justiz mit der elektronischen Kostenmarke beglichen werden. Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger: „Die Einführung der elektronische Kostenmarke als Zahlungsmittel ist ein weiterer wichtiger Schritt im…