Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe in Sachsen in 2014 und 2015 verfassungswidrig
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass § 4 Abs. 1 Nr. 5 des Sächsischen Kirchensteuergesetzes in der bis zum 31. August 2015 geltenden Fassung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) unvereinbar ist, weil darin Ehegatten nicht mit Lebenspartnern gleichgestellt werden. Die Vorschrift bleibt für Veranlagungszeiträume bis zum 31. Dezember 2013…